Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Viele Autofahrer deponieren ihre Fahrzeugpapiere im Handschuhfach. Für Kfz-Versicherungen ist dieses Verhalten quasi eine Einladung zum Diebstahl. Doch ein Gericht hat anders entschieden.
Wer seine Fahrzeugpapiere regelmäßig im Auto belässt, trägt damit nicht automatisch dazu bei, dass es gestohlen werden könnte. Durch die Aufbewahrung der Papiere im Auto wird das versicherte Diebstahl-Risiko nicht wirklich erhöht. Da kaum anzunehmen ist, dass ein von außen nicht sichtbar im Wagen zurückgelassener Fahrzeugschein einen Gelegenheitseinbrecher erst dazu motiviert, mit dem überraschend vorgefundenen Dokument auch den ganzen Wagen zu entwenden. Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht Hamm vertreten (Az. 20 U 226/12).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, bringe die spontane Entwendung eines kompletten Fahrzeugs ein erhebliches zusätzliches Täter-Risiko mit sich. Das wird von Dieben erfahrungsgemäß nicht eingegangen, die typischerweise aufs "schnelle Geld", aber nicht auf die komplizierte Verwertung eines gestohlenen Fahrzeugs aus sind.
Von einer grob fahrlässigen Erhöhung der Gefahr, auf die sich die Versicherung beruft, könne sowieso nur bei nachträglichen Änderungen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen Umstände die Rede sein, welche den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlich machen. Was ausgeschlossen ist, wenn der Autohalter seine Papiere schon immer, also bereits vor dem Versicherungsabschluss, im Wagen aufbewahrte.
Das Gericht ist der Meinung, dass die Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Wagen prinzipiell nicht gefahrerhöhend wirke, nur weil der Besitz der Zulassungsbescheinigung das Wegschaffen und Veräußern des Fahrzeugs zumindest erleichtere und einen potentiellen Dieb so zur Entwendung motivieren könne.