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Ver Autoverkehr stockt, Motorradfahrer überholen dann gerne. Doch wer dabei einen Unfall verursacht, hat trotz Vorfahrt das Nachsehen. Das zeigen zwei Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
Verkehrsteilnehmer sollten beim Überholen von stehenden Fahrzeugkolonnen auf der Hut sein. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor. In dem Urteil bescheinigten die Richter einem Motorradfahrer ein Mitverschulden an einem Unfall - der Mann war an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorgefahren und dabei mit einem durch eine Kolonnenlücke nach links abbiegenden Auto zusammenstoßen. (Az. 9 U 12/13)
Dem Urteil zufolge werden dem Motorradfahrer nur zwei Drittel seines Schadens ersetzt, weil er das allgemeine Rücksichtnahmegebot verletzt hatte. Wer an einer stehenden Kolonne vorbeifahre, müsse bei Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise anpassen, entschied das Gericht - und zwar dergestalt, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten könne. Grundsätzlich müssten Verkehrsteilnehmer im Querverkehr so weit aus der freigehaltenen Lücke herausfahren können, bis sie freie Sicht hätten.