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Sicher „rollern“ durch den Winter

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Wer bei solchen Wetterbedingungen keine Winterreifen montiert hat, muss den Roller stehen lassen. Wird man bei einer Kontrolle mit den falschen Pneus erwischt, drohen bis zu 80 Euro Strafe und obendrein ein Punkt in Flensburg © IWP-Press

Fast alle Zweiradfahrer haben ihr Gefährt jetzt winterfest eingemottet in der Garage stehen und träumen von der neuen Saison.

Vor allem unter den Rollerfahrern gibt es aber etliche Unerschütterliche, die aus Überzeugung oder aus wirtschaftlicher Notwendigkeit auch bei Eis und Schnee unterwegs sind. Ganzjahresfahrer müssen wissen, dass die Winterreifenpflicht, die seit Dezember 2010 besteht, auch für motorisierte Zweiräder gilt. Welche Gummis es überhaupt

für Roller gibt, hat die Zeitschrift scooter & sport in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 6/2011) aufgelistet. Zwar sind in der Übersicht gut 100 verschiedene Pneus aufgeführt, aber es gibt längst nicht für jedes Modell die passenden tief profilierten Reifen mit dem Schneeflocken- oder M+S-Symbol, wie die Experten der Zeitschrift feststellen mussten. Das interessiert den Gesetzgeber respektive den kontrollierenden Polizisten wenig: Notfalls muss man den Roller bei winterlichen Bedingungen stehen lassen. Besonders ausgegoren ist das Gesetz nicht und lässt viel Raum für Interpretation.

Winter & Auto: Eis und Schnee: Dieses Bußgeld droht Autofahrern

 Denn der entsprechende Passus in der StVO besagt nur, dass man sein Fahrzeug bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte“ mit Winterreifen ausrüsten muss. Über einen bestimmten Zeitraum im Winterhalbjahr oder über Temperaturgrenzen schweigt sich der Gesetzgeber aus – die Entscheidung zur Montage von Winterreifen bleibt jedem Fahrer selbst überlassen.

Winterfahrer müssen heuer mit mehr Kontrollen und wenig Nachsicht rechnen. Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt 40 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs sind gar 80 Euro fällig, und es gibt obendrein einen Punkt in Flensburg. Wenn falsche Reifen der Grund für einen Unfall sind, kann die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigern.

VOLKER PFAU

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