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Tod von Benedikt XVI.: Wie geht es nun mit dem Missbrauchs-Verfahren weiter?

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Von: Daniela Haindl

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Der emeritierte Papst Benedikt XVI. ist gestorben. In der Altötting Kirche liegt ein Kondolenzbuch aus.
Im Landkreis Altötting trauern viele Gläubige um den verstorbenen Papst Benedikt XVI. © Sven Hoppe / dpa

Der Landkreis Altötting trauert um den emeritierten Papst Benedikt XVI. Doch während sich viele Gläubige auf die Reise zu seiner Beerdigung machen, läuft weiterhin ein Gerichtsverfahren gegen den Kirchenmann.

Traunstein, Garching an der Alz – Während in der Stiftskirche Sankt Philippus und Jakobus in Altötting das Kondolenzbuch für Trauernde ausliegt, ist auch in der Pfarrkirche Sankt Oswald in Marktl ein schlichter Sterberosenkranz für den verstorbenen Benedikt XVI. plaziert. Ganze Delegationen aus dem Landkreis Altötting machen sich aktuell auf ihre Reise nach Rom, um der Beerdigung des emeritierten Papstes beizuwohnen. Beispielsweise Landrat Erwin Schneider (CSU), Marktls Bürgermeister Benedikt Dittmann zusammen mit dem Altbürgermeister der Gemeinde und Marktls Pfarrer Peter Meister. Auch viele weitere Priester und Gläubige aus dem Landkreis schließen sich dem Weg an.

Benedikt XVI. sollte im März vor Gericht aussagen

Doch die Trauer um den Kirchenmann bleibt nicht unüberschattet von den Missbrauchs-Skandalen, in die er zu seinen Lebzeiten verwickelt war. „Gott vergelte ihm das Gute, das er gewirkt hat, und reinige ihn von allem, was noch nicht vollkommen an ihm war“ heißt es in einem Eintrag im Online-Kondolenzbuch des Bistums Passau. Der gebürtige Marktler sollte nämlich eigentlich am 28. März am Landgericht Traunstein einer Verhandlung beiwohnen. Wegen sexuellen Missbrauchs durch den Garchinger Priester Peter H. hatte ein Betroffener Klage gegen Benedikt XVI., Kardinal Friedrich Wetter, das Bistum München-Freising und Peter H. erhoben. Es soll die Schuld des bereits einschlägig verurteilten Ex-Pfarrers festgestellt werden. Doch kann das Verfahren jetzt so einfach fortgesetzt werden?

Verfahren gegen Erben

Eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein erklärt: „Grundsätzlich gilt im Zivilverfahren, dass beim Tod einer Partei das Verfahren ruht, bis es durch die Erben, die automatisch in das Verfahren eintreten, aufgenommen wird.“ Weil der Verstorbene aber durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wurde, komme es nicht zur Unterbrechung. „Der Prozessbevollmächtigte kann allerdings eine Unterbrechung beantragen, bis die Erben ermittelt sind“, so die Sprecherin. „Sind die Erben ermittelt, können diese das Verfahren aufnehmen oder der Kläger die Aufnahme beantragen.“ Das Verfahren würde also gegen die Erben von Josef Ratzinger weitergeführt. Ob der 28. März als Termin bestehen bleiben kann, sei dem dem Gericht jedoch noch nicht bekannt.

„Ratzinger blendete das Leid der Betroffenen weitgehend aus“

Betroffenen-Initiative Sauerteig e.V. bedauert den Tod des emeritierten Papstes. „Ob er als bedeutender Papst oder großer Theologe in die Geschichte eingehen wird, können wir nicht beurteilen“, heißt es in einer Pressemitteilung. „In Erinnerung bleiben wird, dass seine Amtszeit von Missbrauchsskandalen der Kirche in allen Teilen der Welt gekennzeichnet war.“ In seinem „klerikalem und patriarchalischem Denken habe er das Leid von Missbrauchs-Betroffenen weitgehend ausgeblendet. „Mit schlimmen Folgen für unsere Kirche!“, so die Initiative. „Mit der Klärung seiner Verantwortung vor einem weltlichen Gericht hätte er für die Zukunft der katholische Kirche einen bedeutenden Schritt machen können.“ Mit einer Spendenaktion unterstützt der Verein den Kläger Andreas P.

Einsatz eines verurteilten Missbrauchstäters in der Jugendarbeit

In dem Prozess gegen Benedikt XVI. geht es um seine Verantwortung als Vorgesetzter: Er soll als Erzbischof bei der Versetzung des Ex-Priesters Peter H. in das Bistum München Freising über dessen düstere Vorgeschichte und weitere Taten im Bistum informiert gewesen sein. Im Rahmen des Missbrauchsgutachten war für Peter H. wegen dem Umfang seiner Taten sein 500 Seiten starker Sonderband angelegt worden. In diesem hatten über 30 Betroffene, Opfer und Zeitzeugen Angaben zu dem Fall gemacht.

Laut dem Gutachten soll Peter H. vor seiner Verurteilung im Jahr 1986 am Amtsgericht Ebersberg bereits über 15 Jungen missbraucht haben. Ein von der Kirche beauftragter Therapeut stellte aber schon ein Jahr vorher ein vernichtendes Zeugnis aus und schloß einen weiteren Einsatz des Priesters in der Kinder- und Jugendarbeit aus. Doch trotz der Verurteilung zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und dem Gutachten des Therapeuten war der Pfarrer bereits fünf Monate danach wieder in der Jugendarbeit tätig. Dann kam Peter H. für über 20 Jahre nach Garching, wo er Andreas P. als Zwölfjährigen missbraucht haben soll. Er war aber nicht der einzige auffällige Priester in der Gemeinde: Kurz vor Peter H. war Josef Z. nach Garching versetzt worden, der wegen Missbrauchs von einer jungen Frau angezeigt worden war.

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