Infos zu Gebühr und Ablauf
Grundschulen in Bad Reichenhall bieten künftig eine Ferienbetreuung an
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Nach St. Zeno und Marzoll ziehen auch die restlichen Grundschulen in Bad Reichenhall nach: Künftig können deren Schulkinder die Ferienbetreuung besuchen, Eltern sollen dadurch entlastet werden. Die Stadt hat jetzt die Rahmenbedingungen und Gebühren festgelegt.
Bad Reichenhall - Schulkinder in Bayern haben mehr als 14 Wochen Ferien im Jahr, doch viele Eltern sind berufstätig. Um die Differenz zwischen Schulferien und Urlaubsanspruch zu füllen, hat die Offene Ganztagesschule an der Grundschule St. Zeno und Marzoll eine Ferienbetreuung eingerichtet. Die Stadt Bad Reichenhall weitet das freiwillige Angebot künftig auch auf die Grundschulen Karlstein und Heilingbrunner Straße aus.
Ab August 2026 haben Schulkinder bis zum Beginn der fünften Jahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Ganztages- und Ferienbetreuung „mit einer Schließzeit von maximal vier Wochen jährlich“, wie es in den Stadtratsunterlagen heißt. Derzeit gibt es keine Förderungen für die Ferienbetreuung. Die Stadt erhebt für das zusätzliche Angebot Gebühren.
Ferienbetreuung an den Grundschulen in Bad Reichenhall
- Die Ferienbetreuung ist wochenweise buchbar
- Die Gebühr beträgt 60 Euro pro Woche
- Zusätzliche Leistungen wie Mittagessen und Eintrittsgelder sind darin nicht enthalten und müssen von den Erziehungsberechtigten extra getragen werden
- Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die auch die Grundschulen besuchen
- Die Plätze sind begrenzt und werden nach dieser Reihenfolge vergeben: Kinder von Alleinerziehenden, Kinder berufstätiger Eltern, sonstige Kinder
- Zeiten: Bayerische Schulferien von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14 Uhr; An gesetzlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt
Die Regelungen gelten ab 1. August 2022. In besonderen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag die Benutzungsgebühr bis zur Hälfte ermäßigt werden, heißt es in der Gebührensatzung. Über den Antrag entscheidet der Oberbürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Ermäßigung des Essensgeldes oder der Eintritte ist laut der Satzung nicht möglich.
ce