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Einschlägige Videos gefunden: Teisendorfer (22) als Teilnehmer „verschiedener Gruppen“ verurteilt

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Von: Hannes Höfer

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Der heute 22-Jährige hatte einer jungen Frau ein Bild geschickt. Doch die war davon nicht begeistert und erstattete Anzeige. Was folgte: Die Polizei durchsuchte Wohnung und Mobiltelefon des Teisendorfers und stellte unter Riesendatenmengen auch jugend- und kinderpornografische Bilder fest. Und so stand der junge Mann vor dem Laufener Jugendrichter...

Teisendorf/Laufen - Im Alter von 14 oder 15 Jahren begann der Schüler sich für Pornografie zu interessieren. Und sammelte später weiter. So fanden die Beamten Material aus den Jahren 2018 bis 2021. Was die sechs gegenständlichen Dateien betrifft, so will sie der Teisendorfer nicht absichtlich gesucht und gespeichert, sondern die Bilder als Teilnehmer „verschiedener Gruppen“ erhalten haben.

Laut Rechtsanwalt Stefan Probst hatten sich die gegenständlichen Inhalte dem „ruhigen und anständigen jungen Mann“ aufgedrängt. Der sei zwar tatsächlich in allgemein pornografischen Foren unterwegs gewesen, und habe als Teilnehmer von Gruppen mit „lebhaftem Verbreitungsverhalten“ vieles erhalten, darunter Blödeleien und Witzfilmchen, aber eben auch die angeklagten Dateien.

Staatsanwältin Sarah Harant sprach von letztlich drei jugend- und vier kinderpornografischen Inhalten, darunter ein schwerer sexueller Missbrauch. „Im Vergleich zu anderen Fällen eher wenig“, so Harant, die eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten forderte, die sie auf drei Jahre zur Bewährung aussetzen mochte. Als Geldauflage beantragte die Staatsanwältin 3000 Euro.

Anwalt Probst beschrieb das Verhalten seines Mandanten als „lebhaftes Stöbern im Internet“. Der Verteidiger bekräftigte: „Er distanziert sich glaubhaft von solchen Inhalten, hat nur verabsäumt, es zu löschen.“ Probst plädierte auf Jugendstrafrecht, wollte „Sanktionen“ aber in das Ermessen des Gerichts stellen. Auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bestätigte, dass sich der Angeklagte in diversen Gruppen angemeldet hatte. „Sexuelle Präferenzen für Kinder“, wollte sie nicht erkennen.

Zu einer Durchsuchung war es im Januar 2022 gekommen. „Ich hatte täglich Angst, was passiert“, schilderte der Teisendorfer die Zeit bis zu dieser Verhandlung. Der 22-Jährige beteuerte, „nie mit Absicht und bewusst“ solches Material gesucht zu haben.

Er werde sich jedoch künftig „noch bewusster davon distanzieren“. Auch Jugendrichter Christopher Lang zeigte sich „überzeugt“, dass diese Bilder „Beiwerk“ in den „Riesendatenmengen“ gewesen waren. Gleichwohl sei ein „Denkzettel“ geboten. Lang urteilte wegen Besitzes jugend- und kinderpornografischer Inhalte nach Jugendstrafrecht auf eine Geldauflage von 4200 Euro. Das Geld geht in Raten von 700 Euro an den Kinderschutzbund, Landesverband Bayern.

hhö

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