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So liefen die notwendigen Untersuchungen an der Weißbachbrücke

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Rückstau in Richtung Weinkaser, Luftaufnahme des gesamten Kreuzungsbereichs
Rückstau in Richtung Weinkaser, Luftaufnahme des gesamten Kreuzungsbereichs © wb

Wie das Straßenbauamt Traunstein angekündigt hatte, mussten ab Dienstag (9. August) Grabarbeiten im Fahrbahnbereich über der Weißbachbrücke (B21) in Schneizlreuth durchgeführt werden, um Erkenntnisse über den baulichen Zustand dieser wichtigen Brücke im Bereich des Kleinen deutschen Ecks erlangen zu können.

Schneizlreuth - Weiter wurden in der Nacht zum Mittwoch, links und rechts der Fahrbahn, vor die Brückenmauern massive Absturzsicherungen aus Beton platziert und verankert. Während dieser Phase war die Brücke, geregelt durch eine Ampelanlage, nur einspurig befahrbar. Eine vorsichtshalber angekündigte Komplettsperre der B21 während der Nachtzeit, musste nicht realisiert werden. Trotz Befürchtungen blieb eine massive Staubildung auf der B21 während der gesamten Bauphase aus.

Auf der B305 reichte der Rückstau vom Knoten Schneizlreuth hingegen zeitweise bis zum Weinkaser zurück. Allerdings kommt es hier ab etwa 09:30 Uhr bis kurz vor Mittag, besonders an schönen Tagen regelmäßig zu Rückstaus. Ein Grund dafür ist sicher die Sperre des Antonibergtunnels und der St2101 Richtung Bad Reichenhall. Ein weiterer ergibt sich durch den Urlauber- und Ausflugsverkehr Richtung Berchtesgaden, Salzburg und den Pinzgau. Wie der Leiter der Polizeiinspektion Bad Reichenhall Peter Huber bestätigte, gab es keinerlei Meldungen oder Einsätze wegen Staus auf der B21.

Seit Mittwochmorgen ist die B21 auch am Knoten Schneizlreuth wieder ohne Behinderungen befahrbar. Allerdings ordnete das Straßenbauamt bis auf weiteres 30 km/h für diesen Bereich an. Zum Problem des wachsenden Transitverkehrs auf dieser Route hatte es in den letzten Monaten mehrere Besprechungen und eine Videokonferenz mit Landespolitikern, dem Landratsamt BGL und betroffenen Lokalpolitikern gegeben. Ministerin Michaela Kaniber teilte Ende Juni mit, dass wichtige Schritte zur Entlastung der Anwohner eingeleitet wurden. Der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter musste eingestehen, dass es zwar intensive Gespräche mit Politiker auf der österreichischen Seite gibt, kurzfristig wohl aber keine greifbaren Ergebnisse zu erwarten sind.

Bernreiter brachte in diesem Zusammenhang nun die marode Weißbachbrücke ins Spiel. Sollte sich herausstellen, dass die Belastbarkeit für den LKW-Schwerlastverkehr nicht mehr ausreichend ist, könnte diese Erkenntnis die Situation auf der B21 grundlegend verändern. Auf Anfrage nahm nun der Behördenleiter des Staatlichen Bauamtes Traunstein Christian Rehm ausführlich Stellung zur Gesamtsituation. Wie Herr Rehm informierte, hatte das Straßenbauamt, angesichts des schlechten Bauwerkzustandes der Weißbachbrücke, bereits deutlich vor den politischen Ankündigungen durch den bayerischen Verkehrsminister Christian Bernreiter (wir berichteten) eine sogenannte „Objektbezogene Schadensanalyse“ beauftragt.

Bauarbeiten für Begutachtung
Bauarbeiten für Begutachtung © wb

Ein solches Vorgehen erfolgt immer dann, wenn der Zustand eines Bauwerks alleine durch unsere turnusmäßigen Bauwerksprüfungen nicht mehr hinreichend beurteilt werden kann. Im vorliegenden Fall besteht der tragende Teil des Bauwerks aus einem Stahlbetonrahmen aus dem Jahr 1936, der aufgrund seiner Verblendung durch einen noch wesentlich älteren Bogen und seitliche Brüstungsmauern nicht einsehbar ist. Die fortschreitende Schädigung der sichtbaren Bauteile lässt jedoch befürchten, dass auch der unzugängliche Rahmen bereits erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Der dem Bauamt mittlerweile vorliegende Zwischenbericht zur „Objektbezogenen Schadensanalyse“ enthält zwei wesentliche Aussagen.

Zum einen können die vom Bogen der Brücke getragenen Brüstungsmauern aus Bruchsteinmauerwerk keine nennenswerten Horizontalkräfte aufnehmen. Eine größere Horizontallast, etwa infolge eines Fahrzeuganpralls, würde zum Versagen der Brüstungsmauer führen. Würde dieser Anprall von einem Schwerfahrzeug ausgehen, könnte ein Absturz nicht mit Sicherheit verhindert werden. Des Weiteren sind für die Beurteilung der Resttragfähigkeit des verdeckten Rahmenbauwerks, weitere Untersuchungen am Bauwerk und eine statische Nachrechnung erforderlich. Bei dieser Nachrechnung wird voraussichtlich die Ermüdung des Bauwerks, verursacht durch die jahrzehntelange Verkehrsbelastung, ausschlaggebend werden. Aufgrund dieser Ergebnisse sieht sich das Staatliche Bauamt Traunstein umgehend veranlasst zu handeln.

So muss die umgehend die Absturzsicherheit im Bauwerksbereich gewährleistet werden. Als Sofortmaßnahme wurde nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Als nächster Schritt wurden noch am Dienstag, unter Einschränkung des Verkehrsraums, Betonleitwände zu beiden Seiten der Fahrbahn im Bauwerksbereich aufgestellt. Nach deren Aufstellung verbleibt eine Fahrbahnbreite von 6,5 Meter, sodass der Verkehr zunächst weiterhin in beiden Fahrtrichtungen abgewickelt werden kann.

starke Korrosion an den Sicherungs-Stahlstäben unter dem Brückengewölbe
starke Korrosion an den Sicherungs-Stahlstäben unter dem Brückengewölbe © wb

Um vertiefte Erkenntnisse über den Bauwerkszustand zu erhalten, veranlasste das Staatliche Bauamt Traunstein, ebenfalls am Dienstag, die Öffnung eines „Fensters“ in der Asphaltdecke im Bereich der Rahmenecken des Bauwerks. Ziel war es, den Schädigungsgrad von Beton und Betonstahl ermitteln zu können. Zur Ausführung waren die für Dienstag und die Nacht auf Mittwoch angekündigten Einschränkungen mit Ampelregelung notwendig. Mit den Erkenntnissen der Sichtprüfung und der anschließenden labortechnischen Untersuchung der gewonnenen Materialproben als Eingangswerte, wird nun die Resttragfähigkeit des Bauwerks rechnerisch überprüft. Ergebnisse hierüber werden voraussichtlich aber erst in etwa 2-3 Monaten vorliegen.

Weitere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich

Angesichts des unklaren Zustandes der Brücke werden, laut Rehm, derzeit weitere Vorsichtsmaßnahmen durch die untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land geprüft. Die bereits mehrfach im Gemeinderat Schneizlreuth vorgestellte und angesprochene Umplanung des Knoten B305/B21 bei Schneizlreuth, mit der Erneuerung des Brückenbauwerks über den Weißbach, wird nach derzeitigen Erkenntnissen noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Angesichts des Umfangs der Planung ist zum Erlangen von Baurecht grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das bezüglich Vorbereitung und Durchführung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Die nun durchgeführte Bauwerksprüfung mittels einer „Objektbezogene Schadensanalyse“ hatte beziehungsweise hat den Zweck, Möglichkeiten einer Nutzungsdauerverlängerung bis zum Vorliegen vollziehbaren Baurechts auszuloten. Für Aussagen zu weiteren baulichen Maßnahmen ist daher zunächst das endgültige Ergebnis dieser „Objektbezogene Schadensanalyse“ abzuwarten.

wb

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