„Spaziergänger“ im Fokus
Es drohen auch Geldbußen: Landratsamt Mühldorf prüft Maßnahmen gegen „Spaziergänger“
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Nachdem es am Montag in Mühldorf zu zwei Veranstaltungen gekommen war haben sich am Dienstag erneut Personen zusammengefunden, die über den Stadtplatz flanierten. Diesmal hat die Gruppe Personen eingesetzt, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt haben. Doch darf sie das überhaupt?
Mühldorf – Schon im Vorfeld der „Montagsspaziergänge“ war das Landratsamt Mühldorf tätig geworden. Die Behörde klärt derzeit, wie mit diesen Versammlungen in Zukunft weiter umgegangen werden soll. Hintergrund: Mit dem AfD-Kreisvorsitzenden Oliver Multusch hatte ein Politiker zu den „Spaziergängen“ am Montag aufgerufen. Ändert dies etwas am Charakter der Menschenansammlung? Grundsätzlich verweist das Landratsamt hier auf Artikel 8 des Grundgesetzes, wonach alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln. Doch die Behörde sagt auch: „Versammlungen unter freiem Himmel können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Öffentliche Versammlungen können mit Nutzugsrechten Dritter kollidieren
Da öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oft an öffentlichen Orten stattfänden und für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl offen seien, kollidieren sie oft mit Nutzungsrechten Dritter und bergen auch Gefahrenpotenzial, „zum Beispiel für andere Verkehrsteilnehmer“, teilt dazu die Pressestelle des Landratsamtes mit. Sie müssen daher gemäß Artikel 13 im Bayerischen Versammlungsgesetz spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden.
Keine Anzeigepflicht für Spontanversammlungen
Dies gelte aber laut Landratsamt nicht für Versammlungen, die sich spontan bilden und die typischerweise von niemandem veranstaltet werden. Für solche Spontanversammlungen gelte keine Anzeigepflicht, eine Genehmigung der Versammlung sei nicht erforderlich. „Die Anzeigepflicht bedeutet nur, dass der Veranstalter die Versammlungsbehörde informieren muss.“
AfD lädt weiter zu „Spaziergängen“ ein
Wer als Veranstalter oder als Leiter eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Anzeige durchführt, ohne dass die Voraussetzungen einer Spontanversammlung vorliegen, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Das Landratsamt spricht von einer Geldbuße bis zu 3000 Euro.
Seit dem 13. Dezember finden in Mühldorf nicht angezeigte Versammlungen statt, zu denen – teils anonym – in Chatgruppen und sozialen Medien aufgerufen wird. Bislang konnten weder Veranstalter noch Versammlungsleiter identifiziert werden, teilt dazu das Landratsamt mit.
Landratsamt ist in Kontakt mit der Regierung von Oberbayern
Jedoch: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen als Versammlungsleiter oder Veranstalter einer Versammlung angesehen werden, die sich der Versammlungsbehörde gegenüber nicht entsprechend zu erkennen gegeben haben. Ob in Anbetracht der bestehenden Hinweise diese Voraussetzungen in Mühldorf vorliegen, prüft das Landratsamt Mühldorf derzeit gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern.
Polizei lässt die Protestler gewähren
Und auch die Polizei hat diese spontanen „Spaziergänge“ weiter im Blick. Am Dienstag war erneut dazu aufgerufen worden. Auf der Facebook-Seite des AfD-Kreisverbandes Mühldorf lud die Waldkraiburger AfD-Stadträtin Tatjana Zapp zu diesem „Spaziergang“ ein. „Heute abend gibt’s in Mühldorf eine Wiederholung der gestrigen Spaziergänge. Wäre schön, viele von euch zu sehen!“, heißt es in ihrem Beitrag. Auffällig bei der Protestbewegung: Personen, die mit Sicherheitswesten den Verkehr gestoppt haben, um den „Spaziergängern“ einen sicheren Straßenwechsel zu ermöglichen. Wie Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern, dazu mitteilt, sei die Polizei Mühldorf vor Ort gewesen und habe die nicht angemeldete Veranstaltung, zu der sich 110 Teilnehmer versammelt hätten, begleitet.
Abstand und Maskenpflicht wurden eingehalten
Die Polizei habe Abstand und Maskenpflicht im Blick gehabt, „das wurde ganz gut eingehalten“. Er bestätigt, dass Personen mit gelben Warnwesten festgestellt worden seien. Formaljuristisch müssten solche Ordner von einem Versammlungsleiter bestimmt werden, doch einen solchen habe es nicht gegeben, sagt Sonntag. Er sieht den Einsatz dieser Sicherheitsleute dennoch unproblematisch an, wenn damit gefährliche Situationen verhindert würden. Problematisch werde es nur, „wenn gezielt in den Verkehr eingegriffen wird“. Dies sei aber laut Sonntag am Dienstag nicht der Fall gewesen.
Landrat will über Corona reden
Protestaktionen, ob gegen Corona-Maßnahmen oder gegen die sogenannten Querdenker, haben in letzter Zeit zugenommen. Landrat Heimerl (CSU) setzt nun auf den Dialog. „Gemeinsam aus der Krise – reden wir darüber“: Unter diesem Motto macht der Landrat allen Bürgern im Landkreis Mühldorf ein Gesprächsangebot. Im Rahmen von persönlichen Online-Videokonferenzen stellt sich der Landrat an mehreren Terminen den Fragen der Menschen, die an den Corona-Maßnahmen zweifeln, sich über Regelungen ärgern oder Sorgen bezüglich einer Impfung haben.
„Wir sollten diskutieren statt demonstrieren!“
„Die Pandemie hat uns an einen Punkt gebracht, an dem wir konkret aufeinander zugehen müssen. Es bringt uns nicht weiter, wenn sich Woche für Woche die verschiedenen Lager gegenüberstehen und nur übereinander reden statt miteinander“,sagt Landrat Max Heimerl mit Blick auf die „Montagsspaziergänge“ und Gegendemonstrationen. „Wir sollten diskutieren statt demonstrieren, informieren statt lamentieren, reden statt schimpfen. Großveranstaltungen sind dafür aber nicht der richtige Ort“, sagt Heimerl und lädt dazu ein, sich direkt an ihn zu wenden. Ganz gleich, ob es um Maskengebot, Testpflicht, 2G-Regelungen oder Impfangebot geht: „Ich beantworte Fragen, höre mir Argumente an und stelle mich sachlicher Kritik.“
Drei Tage steht lang steht Heimerl zur Verfügung
Die Termine für die Sprechstunde mit Heimerl sind Montag, 17. Januar, von 11 bis 12 und 16 bis 17 Uhr; Freitag, 21. Januar, von 14 bis 15 Uhr, Montag, 24. Januar, von 17 bis 18 Uhr. Wer Interesse an einem persönlichen Videogespräch mit dem Landrat hat, sendet unter Angabe seines vollständigen Namens und des Anliegens eine Mail an landrat-live@lra-mue.de. Es folgen dann die konkrete Vereinbarung eines Termins und die Zusendung eines Links für den Zugang zu dem virtuellen Treffen.