Nach Festnahme im Landkreis
Landratsamt in Mühldorf klärt auf: Wer bei Kindesmissbrauch zuständig ist
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Wer ist eigentlich zuständig, wenn Fälle von Kindesmissbrauch oder Misshandlungen gemeldet werden? Dazu liefert das Landratsamt in Mühldorf nach der Festnahme eines Mannes wegen Kinderporno-Vorwürfen im Landkreis die Antworten.
Das Thema wird in den der Region heftig diskutiert, nachdem ein 49-jähriger Mann aus einem Dorf im südlichen Landkreis Mühldorf festgenommen worden war (Plus-Artikel). Das Amt für Jugend und Familie wird demnach tätig, wenn es sich um eine drohende Kindeswohlgefährdung handelt. „Dabei gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeder Meldung, unabhängig von welcher Stelle oder Privatperson, nach“, teilt die Pressestelle des Landratsamtes auf Nachfrage mit.
In vergangenen fünf Jahren keine Fälle von Kinderpornografie gemeldet
In den zurückliegenden fünf Jahren seien dem Amt für Jugend und Familie keine Kindeswohlgefährdungen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch oder Kinderpornografie durch erwachsene Täter gemeldet worden, bei denen Schutzmaßnahmen zugunsten betroffener Kinder erforderlich waren.
„Das Amt für Jugend und Familie wird immer dann von der Polizei hinzugezogen, wenn das Kindeswohl durch die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten nicht sichergestellt werden kann“, informiert das Amt.
Jedem Verdacht wird nachgegangen
Grundsätzlich wird jede Meldung eines Verdachts auf Missbrauch oder Misshandlung von den Mitarbeitern des Amts für Jugend und Familie überprüft und gegebenenfalls unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das Kindeswohl zu gewährleisten. „Dies erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine physische, psychische oder sexuelle Gefährdung handelt.“
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Anlaufstellen im Landkreis sind neben dem Amt für Jugend und Familie die Erziehungsberatungsstelle der Caritas, die Mitarbeiter der Jugendsozialarbeit an den Schulen, der Kinderschutzbund, die Kinderschutzambulanz in Altötting, alle Kinderärzte, verschiedene Hotlines – zum Beispiel die „Nummer gegen Kummer“ und selbstverständlich die Polizei. „Die Beratungsstellen können und werden auch anonym in Anspruch genommen!“
Auswirkungen von Corona auf Fallzahlen unklar
Ob die Corona-Pandemie und die damit verbundenen eingeschränkten Sozialkontakte auf die Entwicklung der Fallzahlen Auswirkungen haben können, dazu lägen laut Auskunft des Landratsamtes in der Behörde keine statistischen Erhebungen vor.