Region im Schock nach Kinderporno-Vorwürfen
Staatsanwältin Dr. Julia Bussweiler informiert über den aktuellen Stand der Ermittlungen in Mühldorf
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Mühldorf – Wie die Staatsanwältin und Pressesprecherin der Generalanwaltschaft Frankfurt am Main, Dr. Julia Bussweiler, mitteilt, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Plattform „Boystown“ bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) im September 2019 eingeleitet. Im Interview informiert sie über den aktuellen Stand der Ermittlungen.
Wie lange laufen die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen und Mitglieder der Darknetplattform bereits?
Das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Plattform „Boystown“ wurde bei der ZIT im September 2019 eingeleitet.
Was wurde bei der Durchsuchung vor Ort sichergestellt?
Im Rahmen der Durchsuchungen konnten umfangreiche Datenträger sichergestellt werden.
Warum Mühldorf? Ist die Region ein kinderpornografischer „Hotspot“?
Weitergehende Erkenntnisse zu einem vermehrten Aufkommen kinderpornografischer Ermittlungsverfahren mit Tatort in und um Mühldorf liegen uns nicht vor.
Wie ist der Durchbruch bei den Ermittlungen geglückt? Ist der Täter aus dem Raum Mühldorf bisher schon einschlägig in Erscheinung getreten?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu Details des Ermittlungsverfahrens keine weiteren Auskünfte geben kann, die Ermittlungen dauern noch an. Weitergehende Angaben zu den Beschuldigten, die eine Identifizierung der Person oder deren Angehöriger ermöglichen würde, erteilen wir grundsätzlich nicht.
Was genau wird dem Mann aus Mühldorf vorgeworfen?
Laut den durch das AG Frankfurt am Main erlassenen Haftbefehl besteht gegen den Beschuldigten der dringende Tatverdacht des bandenmäßigen öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Inhalte. Erkenntnisse zu weiteren Straftaten des Beschuldigten liegen aktuell nicht vor. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.
Wird auch gegen Produzenten oder Konsumenten vor Ort ermittelt?
Im Rahmen der Auswertung des sichergestellten Servers, auf dem die Plattform betrieben wurde, wird ebenfalls überprüft werden, ob darauf Anhaltspunkte zur Identifizierung weiterer Beschuldigten gefunden werden können. Aktuell liegen dazu noch keine weiteren Erkenntnisse vor.
Wie funktioniert das Geschäftsmodell dieses Rings?
Die Plattform „Boystown“ diente den Mitgliedern der Plattform zum Austausch von Bild- und Videoaufnahmen des sexuellen Missbrauchs von Jungen. Monetäre Interessen wurden dabei nicht verfolgt.
Welches Strafmaß haben die Männer zu erwarten?
Für das bandenmäßige öffentliche Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.