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Bezahlte Präventionsmaßnahmen: Wann sich Krankenkassen am Wellnessurlaub beteiligen

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Von: Dieter Tannert

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Krankenkassen zahlen nicht nur bei Krankheit, sondern sind gesetzlich dazu verpflichtet, auch Präventionsmaßnahmen zu fördern.

Die Kosten im deutschen Gesundheitswesen werden auch in den nächsten Jahren weiter steigen. Bereits für nächstes Jahr sind deutliche Steigerungen bei den Krankenkassenbeiträgen vorgesehen. Aufgabe der Krankenkassen ist es aber nicht nur, im Falle von Erkrankung oder Verletzungen zu helfen, auch die gesundheitliche Prävention hat der Gesetzgeber den Krankenkassen als Pflicht aufgetragen.

Eine Frau sitzt im Schneidersitz im Gras und meditiert.
Entspannung trägt zur Vermeidung von stressbedingten Erkrankungen bei © Daniel Ingold/IMAGO

Satzungen der Krankenkassen prüfen

Nach der gesetzlichen Regelung müssen Krankenkassen in ihren Satzungen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten vorsehen. Deshalb lohnt sich zumeist ein Blick auf die Internetseite der Krankenkasse, um nach Kursangeboten zur Prävention zu suchen, die dann vom Versicherten häufig ohne eigene Leistung belegt werden können.

Auch kurze Zeiträume werden bezuschusst

Besonders interessant erscheinen hier Zuschüsse von Krankenkassen zu gesundheitsfördernden Kursen zu sein, die nicht wöchentlich aufgesucht werden müssen, sondern in einem zusammenhängenden Zeitraum belegt werden können. Hierzu haben spezialisierte Anbieter wie beispielsweise AKON Verträge mit Hotels geschlossen, in denen zertifizierte Präventionskurse durchgeführt werden. Die anzutreffende Wellnessatmosphäre trägt natürlich dazu bei, dass die gesundheitliche Vorsorge ihr Ziel erreicht.

Wellnesshotels sind Partner 

Zwar bezuschussen die Krankenkassen nur die Gesundheitskurse. Jedoch verweist AKON darauf, dass es aufgrund „des Volumens in Form von Gruppenreisen -anders als bei individuellen Einzelbuchungen- möglich ist, attraktivere Einkaufskonditionen für Auslastungslücken insbesondere an von den Hotels sogar nach eigenem Ermessen frei festgelegten Terminen in schwächeren Zeiten zu erreichen und an die Versicherten weiterzugeben.“ Auf der Internetseite von AKON ist zum Beispiel für 229 Euro ein Wellnesshotel in Sonthofen für 3 Übernachtungen mit Halbpension – nach Anrechnung des Krankenkassenzuschusses- buchbar.

Kurse müssen belegt werden

In der Zeit des Aufenthaltes muss an den vorgesehenen Kursen teilgenommen werden. Solche Kurse zielen darauf ab, die Gesundheit der Versicherten zu stärken. Als Beispiele werden Kurse für Wirbelsäulengymnastik, Nordic Walking oder Qi Gong genannt.

Da aber nicht alle Krankenkassen solche Maßnahmen bezuschussen, ist vor der Buchung Rücksprache mit der eigenen Krankenkasse zu halten.

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