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Vielen ist die Steuererklärung ein Graus. Dabei zahlt es sich aus, wenn man etwas Mühe in sie investiert. Oft warten saftige Rückerstattungen.
Bei der Steuererklärung denken die meisten nur an Berge von Unterlagen und komplizierte Formulare. Daher wird sie gerne vor sich hergeschoben und erst in letzter Minute erledigt. So verlieren Sie aber unter Umständen bares Geld. Viele Ausgaben können Sie über die Steuererklärung wieder hereinholen. Wir zeigen Ihnen die besten Tipps, durch die Sie sich eine Rückerstattung sichern können.
Arbeitszimmer: Wer in seinem Job keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat (z.B. Lehrer) kann die Nebenkosten und anteilige Miete für sein Arbeitszimmer absetzen. Das sind bis zu 1.250 Euro pro Jahr. Hat man den Mittelpunkt seiner Arbeit zuhause und ein Zimmer ausschließlich für diesen Zweck, entfällt diese Beschränkung. Tipp: Durch die Corona-Krise gibt es für die Jahre 2020 und 2021 die sogenannte Homeoffice-Pauschale. Bei dieser können Sie auch Kosten für eine „Arbeitsecke“, die nicht die Anforderungen an ein Arbeitszimmer erfüllt, absetzen. Das sind jeweils fünf Euro pro Homeoffice-Tag für maximal 120 Tage, also 600 Euro insgesamt. Das greift aber erst, wenn die 1.000 Euro der Werbungskostenpauschale überschritten sind. Zum Weiterlesen: Homeoffice-Pauschale richtig nutzen: So funktioniert es mit der Steuererklärung
Fahrtkosten: Müssen Sie jeden Tag zu Ihrem Arbeitsplatz pendeln, können Sie pauschal 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Dabei ist es egal, ob sie die Strecke mit dem Fahrrad oder dem eigenen Auto zurückgelegt haben. Auch Mitfahrer können diese Kosten absetzen — allerdings liegt hier die Grenze bei maximal 4500 Euro pro Jahr.
Kosten für Fort- und Weiterbildungen: An- und Abreise, Unterbringung vor Ort, Fachliteratur — Weiterbildungen sind häufig ganz schön teuer. Diese Ausgaben können als Werbungskosten abgesetzt werden. Voraussetzung: Die Fortbildung bringt sie beruflich weiter.
Umzug: Müssen Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Kosten hierfür absetzen. Ausgaben für ein Umzugsunternehmen oder Handwerker laufen als Werbungskosten. Wichtig: Rechnungen und Belege unbedingt aufbewahren!
Pflegekosten: Im Alter brauchen viele Unterstützung, auch wenn man nicht offiziell als pflegebedürftig gilt. Bis zu 20% der Kosten, die Sie beispielsweise für eine Haushaltshilfe ausgeben, können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.
Haustiere: Auch bei der Betreuung Ihrer Haustiere können Sie richtig Geld sparen. Kommt ein Tiersitter zu Ihnen nach Hause, z.B. wenn Sie im Urlaub sind, bekommen Sie Fahrt- und Arbeitskosten erstattet. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Hundefrisör zu sich bestellen. Voraussetzung ist, dass die Dienstleistungen in Ihrer Wohnung stattfinden.
Steuererklärung: Geld zurück bei außergewöhnlichen Ereignissen
Party mit Kollegen: Natürlich können Sie nicht einfach jede beliebige Feier absetzen. Wenn Sie eine Abschiedsparty, ein Jubiläum oder Geburtstag feiern allerdings schon. Voraussetzung ist, dass die Feier mit Ihrem Job zusammenhängt. Das ist beispielweise der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber die Party organisiert, sie in den Büroräumen stattfindet oder nur Kollegen dazu eingeladen sind.
Beerdigungen: Die Sorgen um die Kosten für eine Beerdigung sind häufig eine zusätzliche Belastung. Übersteigen sie aber den Wert des Erbes können Sie sie steuerlich geltend machen. Dazu zählen Ausgaben für den Grabstein und Blumenschmuck, allerdings nicht der Leichenschmaus oder Fahrtkosten.
Krankheitskosten: Nicht alle Kosten übernimmt die Krankenkasse. Wenn Sie Behandlungen vom Arzt verordnet bekommen haben und Sie das auch nachweisen können, lassen sich Ausgaben dafür oft absetzen. Voraussetzung ist, dass sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, je nach Einkommen und Familienstand. Zu absetzbaren Behandlungen zählen beispielsweise Brillen und Hörgeräte, aber auch Geburtsvorbereitungskurse und Massagen.
(lw) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.