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Darf ich eine Aufgabe ablehnen, die mir der Chef gibt - oder gilt das als Arbeitsverweigerung? Wo Arbeitsrechtler die Grenze ziehen und was Ihnen blühen kann.
Mitarbeiter sind nicht von jeder Aufgabe begeistert, die Ihnen der Chef aufs Auge drückt. Doch können Arbeitnehmer eine Aufforderung einfach ablehnen - oder droht Ihnen dann Ärger wegen Arbeitsverweigerung?
Was heißt "Arbeitsverweigerung"?
Fachanwalt Michael Felser kennt die Rechtslage dazu ganz genau. "Arbeitsverweigerung ist die bewusste und gewollte Nichtleistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit", so der Experte gegenüber Bild.
Welche Konsequenzen drohen bei Arbeitsverweigerung?
Doch welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich mich weigere, meinem Chef Folge zu leisten? "Auf eine unrechtmäßige Arbeitsverweigerung kann der Arbeitgeber mit Gehaltskürzung reagieren – und auch mit einer Abmahnung", so Felser. Doch damit nicht genug: "Im Wiederholungsfalle oder bei beharrlicher Arbeitsverweigerung kommt auch eine Kündigung in Betracht."
Viele Ausnahmen, zum Beispiel rechtswidrige oder gesundheitsschädigende Aufgaben
Trotzdem müssen Sie nicht zu allem Ja und Amen sagen, wie Felser weiter berichtet. "Verweigern Sie zu Recht die Arbeit – etwa, weil die Aufträge rechtswidrig oder gesundheitsschädlich sind oder Sie diese mit Ihrem Gewissen oder Ihrer Religion nicht vereinbaren können, sind die oben genannten Sanktionen nicht zulässig."
Außerdem dürfen Sie Aufträge ablehnen, die Sie degradieren (zum Beispiel den Boden fegen) oder mehr Verantwortung erfordern, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden.
Auch Anweisungen, die Ihnen Ihr Chef in der Freizeit aufbrummen will, müssen Sie nicht machen. Erst recht nicht, wenn diese als What's-App-Nachricht verschickt werden, denn dieser Dienst zählt nicht zu arbeitsvertraglich relevanten Postfächern - im Gegensatz zu Ihrem Dienst-E-Mail-Eingang.
Mehr dazu: Ich bin krank - was darf mein Chef jetzt wissen?