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Wegen "Ich fahre schwarz"-Shirt vor Gericht

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BahnAuch wenn man ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" trägt, muss man einen Fahrschein lösen. © dpa

Hannover - Weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" trug, als er ohne Fahrschein unterwegs war, wollte ein Schwarzfahrer seine Strafe nicht bezahlen. Ein Gericht urteilt jetzt.

Ein T-Shirt mit dem Schriftzug “Ich fahre schwarz“ schützt einen Fahrgast ohne Ticket nicht vor Strafe. Das Amtsgericht Hannover verurteilte am Mittwoch einen 38-Jährigen, der dreimal ohne gültiges Ticket erwischt worden war, zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Der Mann hatte angegeben, er habe das T-Shirt deutlich sichtbar getragen und deshalb keine Leistungen erschlichen.

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Dies sei unerheblich, da er weder den Fahrer der S-Bahn noch die Kontrolleure vor der Abfahrt auf den Aufdruck aufmerksam gemacht hatte, betonte der Richter. Der verurteilte Hartz-IV-Empfänger muss auch die Gerichtskosten und das erhöhte Fahrgeld zahlen.

dpa

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