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Einreise nach Deutschland aus Hochrisikogebieten & Co. – aktuelle Corona-Regeln

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Von: Franziska Kaindl

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Das Deutschland-Schild an der Grenze zwische Österreich und Deutschland am Walserberg auf der Autobahn A8.
Für die Einreise nach Deutschland braucht es in jedem Fall einen 3G-Nachweis. © Rolf Poss/Imago

Reiserückkehrer müssen bei der Einreise nach Deutschland die aktuellen Corona-Regeln beachten – vor allem, wenn sie in einem Hochrisikogebiet waren. Eine Übersicht.

Derzeit sind alle Reiserückkehrer verpflichtet, bei der Einreise nach Deutschland einen Nachweis im Sinne der 3G-Regel mitzuführen – dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit Auto, Bus oder Flugzeug* einreisen oder aus welchem Land. Wichtig ist es, dass die Nachweise den aktuellen Anforderungen entsprechen und Sie die zusätzlichen Maßnahmen bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet beachten. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier.

3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland: Diese Anforderungen gelten

Alle Personen über sechs Jahre, die nach Deutschland einreisen wollen, müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Folgende Anforderungen gelten bei den Nachweisen:

Strengere Regeln bei Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten

Je nachdem aus welchem Land die Reiserückkehrer kommen, müssen zusätzlich verschärfte Einreise-Maßnahmen beachtet werden. Das gilt für Länder, die auf der Liste der Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete des RKI stehen. „Normale“ Risikogebiete gibt es nicht mehr.

Hier finden Sie die aktuelle Liste der Corona-Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.

Das gilt für die Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten

Generell müssen Reisende, die sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland ausfüllen. Das ist frühestens drei Tage vor der Einreise möglich. Anschließend erhalten Reisende eine Bestätigung, die bei einer Kontrolle an der Grenze oder am Flughafen vorgezeigt werden muss. Außerdem müssen weitere Regeln beachtet werden:

Einreise aus Hochrisikogebieten:

Einreise aus einem Virusvariantengebiet:

Auch interessant: Corona-Hotspots in Deutschland: Hier sind die höchsten Inzidenzen.

Was gilt für Tagesausflüge und Transit-Reisen?

Tagesausflügler, die sich weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, müssen keine digitale Einreiseanmeldung durchführen und auch nicht in Quarantäne. Es muss aber ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorgelegt werden. Wer sich weniger als 24 Stunden in einem Nicht-Risikogebiet aufgehalten hat, braucht keinen 3G-Nachweis.

Wer von einem Nicht-Risikogebiet aus ohne Aufenthalt durch ein Hochrisikogebiet reist, muss sich bei der Reiserückkehr nicht in Quarantäne begeben. Sobald sich Reisende dort aber länger aufhalten, zum Beispiel einmal übernachten, müssen sich Rückkehrer an die Regeln für Hochrisikoländer halten. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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