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Reise-Recht: Die größten Katalog-Irrtümer

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Kataloge der Reiseveranstalter versprechen meistens einen Traumurlaub. Bei diesen Prospekt-Infos sollten Sie aufmerksam sein. In folgenden Fällen gibt es nämlich keine Preisminderung.

Reise Kataloge Urlaub
1 / 11Reiseparadies mit Tücken - manche Katalog-Infos sind zulässig. Lesen Sie genau, denn in folgenden Fällen gibt es keine Preisminderung. © dpa
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2 / 11„Beheizbarer Swimmingpool“ - für eine Heizung wird nicht garantiert. © dpa
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3 / 11„Meerseite“ verspricht kein Zimmer mit Meerblick eher auf andere Häuser. © dpa
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4 / 11Eine Zwischenlandung ist beim „Direktflug“ im Unterschied zum Nonstopp-Flug hinzunehmen. © dpa
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5 / 11Wenig Komfort verspricht die Information: „saubere und zweckmäßig eingerichtete Zimmer“. © dpa
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6 / 11Gerichte tolerieren keine Preisminderung bei Störung durch Kinderlärm bei dem Vermerk  „Kinderfreundliches Haus“. © dpa
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7 / 11„Gelegentliche Lärmbelästigung“ von ein bis zwei Stunden sind als Gast zu akzeptieren. © dpa
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8 / 11„Ruhige Lage“ - hier sagen sich Fuchs und Hase Gute Nacht. © dpa
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9 / 11„Strand“ kann Sand - und auch Kiesstrand sein. © dpa
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10 / 11„Schwerpunkt des Nachtlebens“ für einen Ort wo nachts der Bär los ist. © dpa
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11 / 11„Naturbelassener Hotelstrand“ für einen Strand mit Abwasserzuläufen. Mehr Tipps zum Reiserecht gibt‘s im Internet bei www.reiserecht-fuehrich.de. © dpa

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