wasserburg24-de Reise Reise-Recht: Die größten Katalog-Irrtümer Erstellt: 15.10.2009 Aktualisiert: 02.02.2010, 10:17 Uhr
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Kataloge der Reiseveranstalter versprechen meistens einen Traumurlaub. Bei diesen Prospekt-Infos sollten Sie aufmerksam sein. In folgenden Fällen gibt es nämlich keine Preisminderung.
1 / 11 Reiseparadies mit Tücken - manche Katalog-Infos sind zulässig. Lesen Sie genau, denn in folgenden Fällen gibt es keine Preisminderung. © dpa 2 / 11 „Beheizbarer Swimmingpool“ - für eine Heizung wird nicht garantiert. © dpa 3 / 11 „Meerseite“ verspricht kein Zimmer mit Meerblick eher auf andere Häuser. © dpa 4 / 11 Eine Zwischenlandung ist beim „Direktflug“ im Unterschied zum Nonstopp-Flug hinzunehmen. © dpa 5 / 11 Wenig Komfort verspricht die Information: „saubere und zweckmäßig eingerichtete Zimmer“. © dpa 6 / 11 Gerichte tolerieren keine Preisminderung bei Störung durch Kinderlärm bei dem Vermerk „Kinderfreundliches Haus“. © dpa 7 / 11 „Gelegentliche Lärmbelästigung“ von ein bis zwei Stunden sind als Gast zu akzeptieren. © dpa 8 / 11 „Ruhige Lage“ - hier sagen sich Fuchs und Hase Gute Nacht. © dpa 9 / 11 „Strand“ kann Sand - und auch Kiesstrand sein. © dpa 10 / 11 „Schwerpunkt des Nachtlebens“ für einen Ort wo nachts der Bär los ist. © dpa 11 / 11 „Naturbelassener Hotelstrand“ für einen Strand mit Abwasserzuläufen. Mehr Tipps zum Reiserecht gibt‘s im Internet bei www.reiserecht-fuehrich.de. © dpa