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„Geisterspiel“ mit gruseligem Ausgang: Riedering II steigt statt Söchtenau II auf

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Gerichtsentscheidung (Symbolbild)
Gerichtsentscheidung (Symbolbild). © Pixabay

Von „Geisterspielen“ haben Fußballfans und -spieler nach zwei Jahren Corona-Pandemie eigentlich genug. Ein Geisterspiel der besonderen Art im Amateurfußball hatte nun aber ein Nachspiel vor dem Sportgericht des Kreises Inn/Salzach. Die Konsequenz: In der C-Klasse 1 steigt statt der zweiten Mannschaft des SV Söchtenau der SV Riedering II auf.

Söchtenau/Oberaudorf – Dabei wollten einige Kicker aus Riedering am 10. Mai eigentlich nur den nächsten Gegner unter die Lupe nehmen, als sie nach Söchtenau fuhren. Dort war das Söchtenauer Nachholspiel gegen den FV Oberaudorf II angesetzt, fünf Tage vor dem Verfolgerduell gegen Riedering. Doch auf dem Platz trainierte nur die erste Mannschaft, von einem Spiel der zweiten Mannschaft war nichts zu sehen.

Spiel fand nicht am Dienstag sondern Sonntag statt

Umso erstaunter waren die Kicker, als sie zwei Stunden später auf der Homepage des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) von einem Söchtenauer 3:0 lasen – vor angeblich elf Zuschauern. Das Spiel wurde ein Fall für das Sportgericht. Doch, doch, das Spiel habe schon stattgefunden – nur halt nicht am Dienstagabend, sondern zwei Tage zuvor, am Sonntag, beteuerten Söchtenauer und Oberaudorfer in ihren Stellungnahmen dort übereinstimmend.

Das ursprünglich schon im November angesetzte Spiel am Sonntag auszutragen, hatte ihnen aber Gruppenspielleiter Alexander Hübner (München/Gars) untersagt, weil die Söchtenauer schon am Samstag in Kiefersfelden gespielt hatten – und zwei Punktspiele an zwei Tagen hintereinander sind nach der BFV-Spielordnung verboten.

Beide Seiten einigten sich am „grünen Küchentisch“

Ein WhatsApp-Chat zwischen zwei Spielern legt eine andere Version der Ereignisse nahe: Man hatte vereinbart, doch am Sonntag zu spielen, den Spielbericht aber erst am Dienstag auszufüllen, um den Vorschriften Genüge zu tun. Doch dann sagten die Inntaler, für die das Spiel ohnehin bedeutungslos war, wegen Spielermangels ab, wollten aber eine Strafe für den dritten Nichtantritt in dieser Saison vermeiden.

Man einigte sich – sozusagen am „grünen Küchentisch“ – auf ein 3:0, der Spielbericht wurde gemeinsam ausgefüllt. Einen neutralen Schiedsrichter, dessen Aufgabe das sonst ist, gibt es in der C-Klasse seit 2019 nicht mehr.

Um ein Funktionsverbot kamen die Verantwortlichen gerade noch herum

Sportrichter Stephan Bierschneider (Altenmarkt) und seine Kollegen ließen sich auf die Debatte gar nicht ein, ob es das Geisterspiel gab oder nicht. Es habe jedenfalls nicht wie angesetzt am Dienstag stattgefunden, urteilten sie salomonisch – und sei daher für beide Mannschaften mit 0:2 als verloren zu werten.

Eigenmächtige Verlegungen seien keine „Lappalie“ oder ein „Kavaliersdelikt“, schrieb Bierschneider. Um ein Funktionsverbot kamen die Verantwortlichen gerade noch herum. Doch die drei fehlenden Punkte schmerzen Söchtenau richtig: Mit 40 Zählern stehen sie in der Abschlusstabelle nur noch auf Platz drei – hinter dem SV Riedering II mit 41.

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