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Hamburg - Da kam noch was nach: Der ominöse Fleck auf der Hose bei einem DSDS-Kandidaten hat die Medienwächter alarmiert: Die Sendung verstoße gegen das Jugendschutzgesetz.
Die deutschen Medienwächter teilten am Donnerstag mit, dass die
erste Folge der RTL-Show “Deutschland sucht den Superstar“ in ihrer Wiederholung im Tagesprogramm am 9. Januar gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstoßen habe.
7,37 Millionen Zuschauer wurden zunächst im Abendprogramm vom 6. Januar Zeugen, wie Chefjuror Dieter Bohlen sich über einen Kandidaten lustig machte, der mit sichtlich durchnässter Hose zum Vorsingen antrat.
Bohlen erläuterte ihm detailliert, wie man sich auf der Toilette zu verhalten habe, damit solch ein Malheur vermieden wird. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten monierten, dass diese am 9. Januar wiederholte Szene die Entwicklung von Kindern unter zwölf Jahren beeinträchtigen könne.