Stichtag ist der 19. Januar
Führerscheinumtauschpflicht für Geburtenjahrgänge 1953 – 1958
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Landkreis Mühldorf a. Inn - Gemäß der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Die Pressemeldung im Wortlaut:
Dabei gelten gestaffelte Fristen nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Bis zum 19.01.2022 müssen Führerscheindokumente in Papierform (grau- oder rosafarben) der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 umgetauscht werden.
In den kommenden Jahren folgen nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers gestaffelt:
· Jahrgang 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
· Jahrgang 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
· Jahrgang 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für den Umtausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie das aktuelle Führerscheindokument mitzubringen. Es fällt eine Gebühr von 29,80 Euro inkl. Postversand an.
Pressemeldung des Landratsamt Mühldorf a. Inn
Rubriklistenbild: © Andreas Arnold