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Aschau im Chiemgau bleibt ein offizieller „Luftkurort“

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Von: Heinrich Rehberg

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Guido Kugelmann (Zweiter, von rechts) vom Regionalen Klimabüro übergab Bürgermeister Simon Frank (Zweiter, von links) den Abschlussbericht über die Prüfungen im Oberen Priental. Tourist-Info-Leiter Herbert Reiter (links) und Bauhofleiter Rudi Angermann (rechts) koordinierten die Arbeiten an den Messstellen.
Guido Kugelmann (Zweiter, von rechts) vom Regionalen Klimabüro übergab Bürgermeister Simon Frank (Zweiter, von links) den Abschlussbericht über die Prüfungen im Oberen Priental. Tourist-Info-Leiter Herbert Reiter (links) und Bauhofleiter Rudi Angermann (rechts) koordinierten die Arbeiten an den Messstellen. © Rehberg

Die Messungen des vergangenen Jahres ergaben reine Luft in Aschau. Warum das Prädikat „Luftkurort“ für die Gemeinde so wichtig ist.

Aschau – Guido Kugelmann, vom Regionalen Klimabüro des Deutschen Wetterdienstes in München, übergab Bürgermeister Simon Frank den Abschlussbericht über die in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführten Prüfungen der Luft im Oberen Priental. Er erhielt dafür im Austausch vom Rathauschef den Aschauer Sonderprospekt „LUFT“ der wieder kostenlos in der Tourist Info Aschau unter Telefon 0 80 52/9 04 90 erhältlich ist.Im Anschluss an die Übergabe stellte er das erfreuliche Ergebnis in der anschließenden Gemeinderatsitzung vor. „lm Rahmen der Prädikatisierung konnte bestätigt werden, dass zurzeit im Beurteilungsgebiet von Aschau die lufthygienischen Voraussetzungen für die Bestätigung des Prädikates Luftkurort erfüllt sind“, lautete das abschließende Gesamturteil.

Regierung entscheidet über die Verlängerung der Erlaubnis

Das Gutachten ist für die Gemeinde die Grundlage für den Erhalt des Prädikats „Luftkurort“. Es wird bei der Regierung von Oberbayern vorgelegt und dient der Aufsichtsbehörde als Entscheidungsgrundlage für die Bestätigung des Prädikats. Nach der Entscheidung der Regierung erhält Aschau die Verlängerung der Erlaubnis, sich „Luftkurort“ nennen zu dürfen. Die Gemeinde kann dieses Prädikat zehn Jahre lang bis zur nächsten turnusmäßigen Prüfung führen.

Gemeinde Aschau ist seit 1937 Luftkurort

Die Gemeinde ist seit 1937 Luftkurort. Als Luftkurort gilt ein Ort, dessen Luft und Klima laut Gutachten, das regelmäßig aktualisiert werden muss, Eigenschaften aufweist, die für die Erholung und die Gesundheit seiner Bewohner und Gäste förderlich sind. Diese durchgeführten amtlichen Messungen sind zugleich der Nachweis, dass in einem anerkannten Luftkurort die Luft besonders rein und von besonderer Qualität ist. Ebenfalls ist dieses Zertifikat die notwendige Grundlage, um einen Kurbeitrag zu erheben. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, das Prädikat „Luftkurort“ in regelmäßigen Zeitabschnitten im Rahmen eines normierten Anerkennungsverfahrens überprüfen zu lassen. Diese durchgeführte große Messung, bei der die bioklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bewertet werden, ist die Grundlage für die Erneuerung und die Weiterführung des Luftkurortprädikates.

Gesamtergerbnis der Messungen ist weit überdurchschnittlich

Die Messung leitete das Regionale Klimabüro des Deutschen Wetterdienstes mit Unterstützung der Tourist Info Aschau und des Aschauer Bauhofs. Die beiden Prüfgeräte des Wetterdienstes wurden am Rathaus Aschau und am Moorbad aufgebaut; sie sollten die Bedingungen an einer belebten Straße und im eigentlichen Kurgebiet aufzeichnen. Ausgewertet wurden dabei die Ergebnisse für inhalierbaren Grobstaub, Feinstaub, Ruß, Pollen und Stickstoffdioxid. Die Messungen an beiden Stellen waren unauffällig, die ermittelten Werte wurden bei der Auswertung in Freiburg durchweg in den Bereichen „äußerst gering“ und „gering“ beurteilt. Das Gesamtergebnis ist weit überdurchschnittlich.

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Der Bürgermeister bedankte sich im Plenum für die Vorstellung der Ergebnisse durch Guido Kugelmann. Sebastian Pertl (FWG) wollte wissen, welche Kosten auf die Gemeinde für das Gutachten zukommen und welchen Mehrwert die Gemeinde von der Erstellung des Gutachtens ableite. Der Leiter der Tourist Info Aschau Herbert Reiter gab ihm Auskunft: „Die Kosten betragen einmalig 7000 Euro. Ohne eine Begutachtung alle zehn Jahre dürfe das Prädikat „Luftkurort“ nicht mehr geführt werden.“ Dieses Prädikat sei aber wiederum die Grundlage für die Einstufung als Kurort und die damit verbundene Erlaubnis als anerkannter Luftkurort bei den Gästen Kurtaxe zu erheben. Ohne die Investition von 7000 Euro hat die Gemeinde keine rechtliche Möglichkeit Kurtaxe bei den Touristen einzuziehen.

BS

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