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Aschauerin bekommt Jahre nach Italienurlaub einen mysteriösen Mahnbescheid wegen Falschparkens

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Scan des Mahnbescheids, den die freie Mitarbeiterin erhielt. © privat

Nicht schlecht staunte die freie Mitarbeiterin Elisabeth Kirchner, als sie Anfang Oktober 2020 ein Mahnschreiben einer italienischen Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Florenz erhielt. Über 249,11 Euro. Wegen eines Parkvergehens 2017.

Aschau – in dem Schreiben wurde sie gebeten, binnen einer Zweiwochenfrist 249,11 Euro an die angegebene Adresse zu zahlen, da sie einer ersten Zahlungsaufforderung der Gemeinde Bologna aus dem Jahr 2017 nicht nachgekommen sei. Das Vergehen: „Zugang ohne Erlaubnis in beschränkter Verkehrszone oder in Fußgängerzone“ am 25. Mai 2017 um 17.23 Uhr.

Datum stimmt, Uhrzeit kommt auch hin

Sich erst wehmütig an das schöne verlängerte Wochenende Ende Mai 2017 mit zwei Freundespaaren in Bologna erinnert, dann aber ganz schnell im Kalender nachgeschaut. Datum: stimmt, Uhrzeit: könnte passen, denn Elisabeth Kirchner konnte aufgrund einer beruflichen Verpflichtung erst mittags aus dem Chiemgau losfahren.

Kein Knöllchen,kein Strafzettel

Und ja: „Unsere Ferienwohnung lag im Zentrum, und ehe ich das Parkhaus Centrale ansteuerte, habe ich kurz das Auto vor besagter Wohnung abgestellt und den Freunden Hallo gesagt.“ Aber weder habe sie damals ein Knöllchen noch irgendwann später einen Strafzettel zugestellt bekommen.

Mahnschreiben sieht echt aus

Das postalische Mahnschreiben drei Jahre später sah echt aus: Das Vergehen auf einem Briefkopf mit dem Absender „Polizia Municipale“ von der „Comune di Bologna“, auch Datum der Übertretung, KFZ-Kennzeichen und Daten des Fahrzeughalters passten.

Befreundeten Anwalt eingeschaltet

Aber eine Rechnung in Gesamthöhe von 199,11 Euro sowie das Anschreiben einer florentinischen Rechtsanwaltskanzlei, die neben den Beitreibungskosten zusätzlich 50 Euro verlangten, das gefiel Elisabeth Kirchner nicht. Sie bat deshalb einen befreundeten Rechtsanwalt, sich der Sache anzunehmen.

E-Mail nach Florenz unzustellbar

In einem E-Mail an die italienische Kanzlei bestritt er daraufhin zunächst eine fristgemäße Zustellung des Bescheids, woraufhin die Meldung kam, dass die E-Mail unzustellbar sei. Im Internet konnte er keine andere E-Mail-Adresse der Kanzlei in Florenz recherchieren, stieß aber auf ein deutsches Forum, auf dem sich die Beschwerden häuften. „So hatten wohl auch andere vor mir Bußgelder aus Italien von dieser Kanzlei samt Zahlungsaufforderung wegen nichtnachgekommener Zahlungsverpflichtung erhalten“, sagt Elisabeth Kirchner.

Keine Kanzlei, keine Anwältinnen

Außerdem gebe es weder eine Kanzlei an der angegebenen Adresse noch existieren auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer Florenz die beiden „Anwältinnen.“

Glück gehabt, oder? Elisabeth Kirchner traute dem Frieden nicht. Denn Fahrzeughalter-Daten inklusive Geburtstag und -ort sind nicht mal eben über das Internet zu recherchieren. Also wandte sie sich an die Polizei Prien, die sie nach Rosenheim verwies.

Gestolpert über schlechte Farben

Polizeihauptkommissar Robert Maurer gab beim Betrachten der beiden Schreiben zu, dass alles „auf den ersten Blick echt“ wirkt, aber bei näherem Hinsehen wurde deutlich: Es ist wohl eine Fälschung. Wappen und Flagge – farbtechnisch schlecht gemacht; die Unterschriften auf beiden Dokumenten – nachträglich hineinkopiert; die Anrede „dear“ – unüblich in Italien, und auch die Vorhaltungsnummern auf beiden Schreiben sind nicht identisch.

Polizei oder Verbraucherschutz einschalten

Wenn eine Mahnung über das Internet kommt, dann sei das „zunächst schon deshalb problematisch“, warnt Maurer, da die Anhänge Viren oder Trojaner enthalten können. Maurer empfiehlt bei Mahnschreiben immer, sich erst einmal zu vergewissern, ob es tatsächlich ein Vergehen gab. Stimmen Datum, Uhrzeit und Ort? Außerdem, so sein Rat, solle man sich an die Verbraucherschutzzentrale, die Justiz oder die Polizei wenden.

Anzeige gegen Unbekannt läuft

Elisabeth Kirchner hat Anzeige gegen Unbekannt wegen versuchten Betrugs erstattet. Täuschungsabsicht, Urkundenfälschung, versuchte Vermögensschädigung – wenn die Staatsanwaltschaft dem stattgibt, dann geht der Fall über Interpol nach Rom. „Jetzt bin ich gespannt, wie sich mein Fall entwickelt“, sagt sie.

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