Einstimmiges Votum des Gremiums
Trotz „Ja“ vom Landratsamt: Markt-Ausschuss Bruckmühl lehnt Bauvorhaben in Ginsham ab
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Das Landratsamt sagt „Ja“, die Gemeinde aber „Nein“: Der Bruckmühler Marktausschuss hat jetzt ein Bauvorhaben in Ginsham einstimmig abgelehnt. Warum das Gremium ablehnte – und Bruckmühls Bürgermeister einen besseren Dialog forderte.
Bruckmühl – In der Januar-Sitzung schlossen sich die Räte des Bruckmühler Marktausschusses der sachlichen Bewertung der gemeindlichen Bauverwaltung an und lehnten einstimmig einen Antrag für den Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses am westlichen Rand des Ortsteils Ginsham aufgrund fehlender bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit ab.
Das betroffene Grundstück ist mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut und soll durch einen Neubau mit Maßen von elf mal zehn Metern und einer Firsthöhe von 9,26 Meter inklusive Doppelgarage ersetzt werden. Ein neuer Geräteschuppen mit einer Fläche von 6,50 mal 4,00 Metern soll die beiden älteren ersetzen. Aufgrund der Hanglage muss in Teilen das Gelände abgegraben und neu aufgefüllt werden.
Die Doppelgarage ist nach Darstellung von Markus Schwinghammer unmittelbar an der öffentlichen Straße geplant. „Nachdem deren mittlere Wandhöhe Richtung Norden zur öffentlichen Verkehrsfläche hin mehr als drei Meter zum ausschlaggebenden Bestandsgelände aufweist, ist sie abstandsflächenrelevant“, so der Mitarbeiter des Bruckmühler Bauamts. Weiter kann die Garage die Mindestabstandsfläche von drei Metern zur Straßenmitte nicht einhalten.
Ein Neubau kann nicht realisiert werden
Nachdem das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, muss es zudem unter rechtlichen Gesichtspunkten als Außenbereich angesehen und bewertet werden. Heißt im Klartext nach Bewertung der Bauverwaltung: Ein Neubau eines gleichgearteten Hauses an derselben Stelle kann nicht realisiert werden, da es nach Tektur-Unterlagen nicht nur um 3,70 Meter höher, sondern auch noch die geplante Grundfläche deutliche größer als der Altbestand ist. „Dazu kommt noch, dass alle anderen rechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau nicht greifen, dies schließt auch den geplanten Geräteschuppen mit ein“, schloss Schwinghammer den Sachvortrag.
Das abschließende Votum der gemeindlichen Bauverwaltung: Hier muss aus rechtlicher Bewertung Nein gesagt werden, auch wenn das Landratsamt nach seiner Ansicht dem Antragsteller eine ordnungsgemäße Planung zugesprochen hat. Bürgermeister Richard Richter (CSU/PW) äußerte Verständnis dafür, dass diese Entscheidung für den Bauwerber schwer nachzuvollziehen ist, wenn das Landratsamt in seiner Bewertung eine andere Sichtweise auf den Bauwunsch hat wie die Marktgemeinde. „Die Rechtsbegründung seitens des Landratsamtes kann von uns nicht nachvollzogen werden“, stellte der Rathauschef klar.
Richter fordert „besseren Dialog“ zwischen Landratsamt und Gemeinde
Er hätte sich nach eigenen Angaben in dieser Angelegenheit einen besseren Dialog zwischen dem Landratsamt und der Marktgemeinde gewünscht. Er sprach sich im ersten Schritt für eine Ablehnung des Antrages aus, um dann im zweiten einen neuen Termin mit der übergeordneten Behörde auf die Agende zu setzen, um dadurch eine für alle Beteiligten nachvollziehbare Rechtsentscheidung zu erzielen.
Fraktionskollege Hubert Maier brachte seine Meinung auf den Punkt: „Ein Baurecht ist hier aus rein rechtlichen Gründen nicht zulässig, also sollten wir der Beschlussvorlage unserer Verwaltung folgen.“ Auf die Nachfrage von OLB-Rat Georg Pritzl, ob an dieser Stelle denn überhaupt ein Baurecht realisierbar wäre, erklärte Bauamts-Mitarbeiter Schwinghammer: „Eine neue Planung mit deutlich geringeren Maßen wäre schon von Vorteil.“
In Summe erhielt der Antrag am Ende der Sachabwägung ein einstimmiges Votum seitens des Bruckmühler Marktausschusses.