Verbote und Rechtslage erklärt
Feuerwerk an Silvester: Wann und wo bei uns vollständige Verbote gelten
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Der Verkauf von Raketen und Böllern ist verboten, das Abbrennen von Feuerwerk allerdings weiter grundsätzlich erlaubt. Zumindest auf Privatgrund. Wir haben für euch zusammengestellt wo und warum in der Region auch im heimischen Garten nicht gefeuerwerkt werden darf.
Landkreise - Was muss man in der Region beachten, wenn man es an Silvester krachen lassen will? Zunächst wäre da einmal die aktuelle Rechtslage. Böller und Feuerwerke dürfen auf Beschluss von Bund und Ländern heuer nicht verkauft werden, sie abzufeuern ist aber grundsätzlich zulässig. An Silvester und am Neujahrstag sind allerdings in Bayern Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Doch auch auf dem eigenen Grundstück ist das nicht immer erlaubt. Denn einige Kommunen in der Region haben in Teilen ihres Gemeindegebiets Feuerwerksverbote erlassen. So beispielsweise in Burghausen, Laufen, Tittmoning und Wasserburg.
Feuerwerks-Verbote an Silvester: Wann und Wo vollständige Verbote gelten
Denn so ohne weiteres lässt sich kein Verbot für das Feuerwerken erlassen. ein allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Neujahr ist nach Paragraph 24, Absatz 2 1. des Sprengstoffgesetzes nur möglich, wenn besonders brandempfindliche Anlagen oder Gebäude im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet gefährdet wären oder wenn die Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären. In der Nähe von Kirchen, Kliniken, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden ist daher das Feuerwerken generell untersagt. Besonders historische Bauten mit alten Dachstühlen, deren Holz als besonders brandgefährdet gilt, fallen unter die letzte Kategorie, weshalb vielfach die Verbotszonen Alt- und Innenstädte umfassen. Wenn solche Gründe wiederum nicht vorliegen, kann eine Gemeinde andererseits aber auch nur selten ein Feuerwerksverbot erlassen.
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In Waldkraiburg wurde etwa Anfang 2019 der Vorschlag aus den Stadtratsfraktionen von CSU und SPD diskutiert, statt privaten an Neujahr nur noch ein städtisches Feuerwerk zuzulassen. Der Wunsch danach sei aus der Bevölkerung an sie herangetragen worden, außerdem würde so weniger Verschmutzung der Straßen entstehen und die Bevölkerung aber auch die Tierwelt weniger durch Krach belästigt, so die Begründung. „Da in den vergangenen Jahren weder außergewöhnliche Gefährdungen von Leib und Leben zu verzeichnen waren und keine besonders brandempfindliche Anlagen und Gebäude im Stadtgebiet vorhanden sind, ist der Erlass einer Allgemeinverfügung aus heutiger Sicht rechtlich nicht haltbar“, teilte allerdings die Stadtverwaltung bei der Beratung im Stadtrat mit.
Eine Option gäbe es allerdings noch, die ein Aus auch für privates Böllern und Feuerwerken bedeuten würde: Die Bayerische Staatsregierung könnte noch ein grundsätzliches Feuerwerksverbot beschließen!
hs
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