Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Subventionsbetrug
Firmen aus der Region Rosenheim müssen Corona-Wirtschaftshilfen teilweise zurückzahlen
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Die staatlichen Hilfen haben den Unternehmen im Landkreis Rosenheim durch die Corona-Pandemie geholfen. Doch nun wird geprüft, ob die angegebenen Verluste wirklich so groß waren, wie die ausbezahlten Förderungen. Ein Problem für jede Firma, die in Krisenzeiten zu großzügig kalkulierte.
Rosenheim – Egal ob Überbrückungs-, Neustart- oder Soforthilfe: Aufgrund der Corona-Pandemie waren viele Unternehmen aus dem Landkreis Rosenheim immer wieder auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wer allerdings bei seinem Antrag auf die Wirtschaftshilfen zu pessimistisch war oder sich verkalkulierte, könnte bald rechtliche Probleme bekommen. Denn laut der Bundesregierung darf die Höhe der gewährten Hilfe den tatsächlichen Liquiditätsengpass nicht übersteigen.
Die Unternehmen aus der Region müssen daher reagieren und einen Nachweis über ihre tatsächlichen Verluste durch die Corona-Pandemie vorlegen. Denn bei einem Überschuss an Hilfen, der nicht rechtzeitig zurückgezahlt wird, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Subventionsbetruges. Eine kleine Unaufmerksamkeit bei der Antragsstellung könnte für die Betriebe plötzlich weitreichend Folgen haben.
„Es wurde tendenziell großzügig kalkuliert“
„Das ist im Moment schon ein Thema bei den Unternehmen in der Region“ meint Andreas Bensegger, Vorsitzender des Rosenheimer Regionalausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK). Er hat einen guten Überblick über die Betriebe aus dem Landkreis Rosenheim und weiß daher, dass beim Antrag auf die Corona-Hilfen schon „tendenziell großzügig“ kalkuliert wurde.
Nachdem am 31. Oktober die Frist für die Beantragung auf die Überbrückungshilfe III ablief, werden diese und andere Förderungen nun nach und nach überprüft. „Für die meisten Betriebe ist das aber kein Problem“, meint Bensegger. Wer jetzt bereits merke, dass er dem Staat etwas schuldet, zahle es eben zurück. Eine existenzielle Bedrohung ist das laut dem IHK-Vorsitzenden nicht. „Zumindest habe ich noch von niemandem gehört, der deswegen Insolvenz anmelden musste.“
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Problematisch könnte es werden, wenn bewusst falsche Daten angegeben oder eine fällige Rückzahlung versäumt wurde. „Solche Fälle leiten wir als Subventionsbetrug an die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Staatsanwaltschaft in München weiter“, berichtet Björn Pfeifer, Oberstaatsanwalt in Traunstein.
Dort kamen zuletzt pro Woche circa drei Verfahren aus der Region bei den Referenten der Wirtschaftsabteilung an, wie die Münchner Oberstaatsanwältin Andrea Mayer auf Nachfrage bestätigt. „Bei einem Anfangsverdacht auf unrichtige Angaben ermitteln wir dann, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Subvention tatsächlich vorlagen.“ Ist das nicht der Fall, folgen Konsequenzen. Gemäß §264 des Strafgesetzbuches droht den Firmen bei einem nachgewiesenen Subventionsbetrug eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch wenn die Corona-Hilfen ausschließlich von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater eingereicht werden konnten, träfen Verstöße grundsätzlich nur denjenigen, der die Angaben gemacht hat. „Nur wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Steuerberater bewusst unrichtige Angaben weitergegeben hat, wird dieser auch belangt“, sagt Mayer.
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Dass es jedoch soweit kommt, ist laut dem Traunsteiner Regionalausschussvorsitzenden der IHK, Nikolaus Binder, sehr unwahrscheinlich. „Das ist maximal eine gute Handvoll, die das aber nicht absichtlich falsch kalkuliert hat.“ Dass ein paar Betriebe in den Zeiten des Lockdowns nicht genau wussten, wie viele Verluste sie einfahren und daher pessimistisch rechneten, ist für Binder vollkommen verständlich.
„Mögliche Rückforderungen waren von vornherein in den von den zuständigen Ministerien festgelegten Förderbedingungen vorgesehen,“ betont auch Jens Wucherpfennig, Leiter der IHK-Geschäftsstelle Rosenheim.
Die bisherigen Rückzahlungen sind laut der IHK noch überschaubar. Denn im Moment handele es sich größtenteils nur um freiwillige Überweisungen fälschlicherweise ausgezahlter Wirtschaftshilfen. Rund 35 Millionen Euro an geleisteten Rückforderungen stehen somit den bayernweit ausgezahlten Hilfen in Höhe von 8,4 Milliarden Euro gegenüber. Ein Anteil von gerade einmal 0,4 Prozent.
Mehr Prüfungen im Jahr 2022
Die große Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen habe allerdings noch nicht begonnen. „Das wird erst ab Januar 2022 interessant, wenn die gemachten Angaben mit der tatsächlichen Jahresabrechnung abgeglichen werden“, sagt Bensegger. Spätestens dann sollten die Unternehmen einen Blick auf ihre Verluste werfen und diese mit der Fördermenge vergleichen, die sie als staatliche Hilfe bekommen haben.