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Rattengift am Simssee – und niemanden interessiert‘s

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Von: Sylvia Hampel

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Ein selbstgebasteltes Warnschild samt Foto des Beipackzettels warnte Hundebesitzer rund um den Badeplatz in Pietzing vor Rattengift nahe der Einmündung des Fellbachs in den Simssee. Gemeinde und Polizei fühlten sich nicht zuständig.
Ein selbstgebasteltes Warnschild samt Foto des Beipackzettels warnte Hundebesitzer rund um den Badeplatz in Pietzing vor Rattengift nahe der Einmündung des Fellbachs in den Simssee. Gemeinde und Polizei fühlten sich nicht zuständig. © re

Am Simsseeufer wird vor Rattengift gewarnt. Dieter Haidn will die Warnung weitergeben, damit das Rattengift entsorgt wird und kein Tier elend daran zu Grunde geht. Die Polizei fühlt sich nicht zuständig. Die Gemeinde auch nicht. Der eine verweist auf den anderen. Und keiner kümmert sich.

Riedering – Der Buchbinder Wanninger zu Gast am Simssee: Dieter Haidn entdeckt Hinweise auf Rattengift – und niemanden interessiert‘s.

Haidn ist mit seinem Hund unterwegs, entdeckt am Badeplatz Pietzing ein „kleines, aber doch verstörendes, Plakat“: Eine Warnung vor Rattengift bei der Seebesitzerhütte an der Einmündung des Fellbachs, „wo der Biber baut“.

Haidn ruft die Polizei an, schildert seine Beobachtung. Reaktion: „Da hätten Sie die Notrufnummer anrufen sollen. Aber ich kann Sie auch gleich verbinden“.

Gesagt, getan. Haidn schildert dem neuen Mann am Telefon erneut seine Beobachtung. Mit dem Ergebnis: „Das ist kein Fall für uns. Darum muss sich die Gemeinde kümmern.“

In der Gemeinde Riedering wird er mit dem Bauresort verbunden. Erzählt zum dritten Mal seine Geschichte. „Da fahr ich gleich hin und schau mir‘s an. Das geht ja gar nicht.“

Haidn ist‘s zufrieden, wähnt sein Anliegen in den richtigen Händen. Nach einiger Zeit kommt der Rückruf. „Das ist ja gar kein richtiges Plakat!“ Nach einiger Diskussion zum Gefahrenpotential für Kinder, Hunde, Biber: „Ich hab das jetzt aufgenommen und gebe das weiter.“

Finale: „Aus dem Bürgerbüro erfahre ich abschließend: ‚Da können wir gar nichts unternehmen. Das müssen Sie bei der Polizei anzeigen‘.“

Die zweite Runde von Pontius zu Pilatus hat Haidn dann nicht mehr angetreten. Denn er hatte sich umgesehen und kein Rattengift mehr gefunden, eine Biberburg sei auch gerade nicht im Bau. „Ich habe aber alle mir bekannten Hundebesitzer informiert.“ Denn an Rattengift zu sterben sei für Hunde ein ganz fürchterlicher Tod, weil sie innerlich verbluten.

Wer ist denn nun zuständig? Robert Maurer von der Polizeiinspektion Rosenheim sagt: „Das ist eine Sauerei – aber nichts für uns“. Zumindest solange nicht, bis ein Tier zu Schaden kommt. Dann wird an einen Diensthundeführer übergeben. Die Polizei sei erst zuständig, wenn eine Straftat vorliege, in diesem Fall Sachbeschädigung, „weil Tiere leider rechtlich als Sache gelten“.

Also doch die Gemeinde? Martin Ruhstorfer vom Riederinger Bürgerbüro, zu dem auch das Ordnungsamt gehört, verweist auf die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt, „die haben die Sache jetzt in der Hand, schauen nach.“ Aber eigentlich sei „normalerweise die Polizei zuständig.“

Da war er dann wieder, der Buchbinder-Wanninger-Effekt.

Das Landratsamt als Schiedsrichter

Die Nachfrage beim Landratsamt bringt Klarheit. Pressesprecher Michael Fischer erklärt: Im ersten Schritt sei natürlich der Verursacher zuständig, also derjenige, der das Rattengift ausgelegt hat. Sei der nicht mehr festzustellen, ist es der Grundstückseigentümer. Befinde sich das Rattengift im öffentlichen Raum – in diesem Fall also direkt am Badeplatz – ist das Ordnungsamt der Gemeinde zuständig, „weil es um die Sicherheit der Bevölkerung geht.“ Und wenn der Finder des Rattengifts den Grundstückeigentümer nicht kennt, gehe das Ordnungsamt auf den Eigentümer zu „oder schickt den Bauhof los.“

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