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Rauer Wind in Aschauer Sterne-Küche: Haben Köche einen Azubi beleidigt und geschlagen?

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Von: Theo Auer

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Die Angestellten hatten ihren Arbeitslohn teilweise jahrelang in bar erhalten.
In einer Restaurantküche kann es in Stresssituation schon mal derber zugehen. Das bestätigten jetzt auch Zeugen bei einem Prozess in Rosenheim gegen zwei Köche eines Aschauer Sterne-Restaurants. © picture alliance/dpa

Hatte er es nur auf ein Schmerzensgeld abgesehen? Oder ist ein Kochauszubildender in der Küche eines Aschauer Sterne-Restaurants beleidigt und körperlich angegangen worden? Diesen Fragen musste jetzt das Rosenheimer Amtsgericht bei einer Verhandlung gegen zwei Männer nachgehen.

Aschau – Angeklagt waren zwei Köche des Restaurants in Aschau. Laut Anklage hatte der Stationschef (29) eines Lehrlings diesen mit einer Rolle Alufolie am 8. März in der Küche geschlagen. Der Stationschef (51) einer anderen Abteilung habe ihn mit „Ich bring dich um“ bedroht und als „Hurensohn“ beleidigt. Deshalb war gegen die zwei Köche ein Strafbefehl ergangen, gegen den beide Einspruch erhoben hatten.

Blick in den Dienstplan

Vor dem Amtsgericht Rosenheim, wo die Angelegenheit nun verhandelt wurde, bestritten beide, den Azubi verbal oder angegriffen zu haben. Der Auszubildende hatte mittlerweile gekündigt. Die Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Hoh und Rechtsanwalt Wolfgang Sparrer, erklärten, dass das vermeintliche Tatopfer laut Dienstplan des Restaurants zum angeblichen Tatzeitpunkt gar nicht in der Küche gewesen sei.

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Richterin Melanie Bartschat selbst berichtete von einem Telefonat mit dem mutmaßlichen Opfer. Dieser hatte ihr im Vorfeld der Verhandlung nach eigenen Angaben verschiedene Gründe aufgezählt, warum er nicht als Zeuge zur Verhandlung erscheinen könne. So berichtete die Vorsitzende, dass er verschiedene Krankheiten angeführt habe, dass er an einer Verurteilung kein Interesse habe und dass er nur zu kommen bereit sei, wenn er Schmerzensgeld bekommen würde.

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Die Kollegen, die als Zeugen geladen worden waren, umschrieben den Umgang in einer Restaurantküche mit einem „rauen Wind“. Dort würde aufgrund des Drucks bei Fehlern auch mal recht deftige Ausdrücke des Unmutes fallen.

Grobe Ausdrücke

Ein ehemaliger Kollege, der mittlerweile in einer anderen Restaurantküche tätig ist, bestätigte, dass auch er hin und wieder mit groben Ausdrücken bedacht worden sei. Er habe diese Ausdrücke aber niemals persönlich und ernst genommen. Darüber hinaus berichtete er, dass der Auszubildende ihm gegenüber erwähnt habe, dass er primär auf Schmerzensgeld aus sei. Eine Körperverletzung seitens des Stationschefs habe er nicht gesehen, sei ihm aber vom Auszubildenden berichtet worden. Die Personalchefin des Hauses legte Dienstpläne vor, nach denen es fraglich erschien, ob die Tatzeiten überhaupt korrekt angegeben waren.

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Angesichts der unklaren Beweislage stellte das Gericht zwei Alternativen vor: Eine Fortsetzung mit der Ladung weiterer Zeugen. Wobei es laut Gericht keineswegs sicher sei, dass der Lehrling selbst als Zeuge erscheinen würde, zumal er mittlerweile in Österreich lebe.

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Die andere Alternative sei, dass Verfahren mit Zustimmung der beiden Angeklagten und der Staatsanwaltschaft einzustellen. Damit gäbe es keine Verurteilung der beiden Angeklagten. Diese hätten allerdings ein angemessenes Bußgeld zu entrichten.

Verteidiger meldet sich zu Wort

Letztlich stimmten alle Beteiligten der Einstellung des Verfahrens zu. Wobei sich einer der Verteidiger, Wofgang Sparrer, eine Bemerkung nicht verkneifen konnte: „Wenn alle Äußerungen und Aktionen, die in einer professionellen Küche bei Stresssituationen entstehen, bei Gericht angeklagt würden, dann wären unsere Gerichte alsbald überlastet.“

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