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Betrunkener kracht um ein Haar in Streifenwagen

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Rosenheim - Am Wochenende bekam es die Polizei wieder mit betrunkenen Autofahrern zu tun. Einer kam den Beamten näher als ihnen lieb war:

Betrunken und ohne Führerschein

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 13. Juli, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Rosenheim einen 34-jährigen Mann aus Rosenheim mit seinem Motorrad. Als der Rosenheimer die Beamten erblickte blieb er plötzlich stehen und stellte sein Motorrad ab. Bei einer anschließenden Kontrolle der Beamten konnten die Polizisten auch den Grund für das schnelle Parken feststellen: Ein Atemalkoholtest zeigte ein Ergebnis in Höhe von knapp einem Promille Alkohol.

Doch der Dinge nicht genug: Der 34-Jährige hatte zudem nicht die notwendige Führerscheinklasse für das Motorrad. Gegen den Rosenheimer wird nun ein Bußgeldverfahren in Höhe von 500 Euro eingeleitet, er hat zudem mit zwei Punkten, einem Monat Fahrverbot und mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu rechnen.

Fast mit Polizeifahrzeug kollidiert

In der Sonntagnacht, 13. Juli, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Rosenheim wieder mehrere Fahrzeuge. Gegen 4 Uhr wurde eine 24-jährige Rosenheimerin mit ihrem Pkw einer Kontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis in Höhe von 1,5 Promille Alkohol.

Gegen 5 Uhr fuhr eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Rosenheim in die Innenstadt. An einer größeren Kreuzung nahm den Beamten ein schwarzer BMW die Vorfahrt. Auf Lichthupe oder sonstige Zeichen reagierte der Fahrer überhaupt nicht. Bei einer anschließenden Kontrolle konnten die Beamten bei dem Fahrer Alkoholgeruch feststellen. Wiederum zeigte ein Atemalkoholtest ein positives Ergebnis in Höhe von knapp einem Promille Alkohol. Zudem war der Fahrer völlig orientierungslos. Den Grund hierfür erkannten die Beamten zugleich, da bei dem 32-jährigen Rosenheimer drogentypische Anzeichen festgestellt wurden.

Bei beiden Verkehrsteilnehmern wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Den Führerschein mussten beide an Ort und Stelle abgeben. Nun wird gegen die zwei Verkehrssünder wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.

Pressemeldung Polizeiinspektion Rosenheim

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