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Ungesicherter Säugling, Prügeleien und ein falscher Name

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Wasserburg/Edling - Der Samstagabend zeigte sich aus polizeilicher Sicht als sehr arbeitsintensiv. Neben einer umfangreichen Kontrolle an der B15 ging es auch auf dem Gmoafest in Edling rund.

Bis Mitternacht wurden auf der B15 bei Lengdorf Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Das Augenmerk lag hierbei auf der Bekämpfung der Straßenkriminalität. Bei zwei Personen musste aufgrund eines vorangegangenen Alkoholkonsums die Weiterfahrt unterbunden werden. Eine 38-jährige Dame aus Amerang war mit knapp 1 Promille unterwegs, ein 24-jähriger Mann aus Vogtareuth konnte circa 0,6 Promille vorweisen. Beide Fahrzeugführer erwarten nun ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. 

Weiterhin wurde eine Dame festgestellt, welche als Beifahrerin ihren Säugling ungesichert bei sich auf dem Schoß sitzen ließ. Auch sie erwartet ein nicht unerhebliches Bußgeld. Hier werden alle Bürger nochmal auf die Verantwortung, welche sie gegenüber ihren Kindern haben, hingewiesen. Ein nicht angelegter Gurt kann im Straßenverkehr im Falle eines Unfalles drastische Folgen haben. 

Bei einem weiteren jungen Mann konnte schließlich festgestellt werden, dass im Bereich der Räder unerlaubte Veränderungen vorgenommen worden waren. Die Betriebserlaubnis war damit erloschen, die Weiterfahrt musste unterbunden werden. 

Alkoholdelikte und Schlägereien bei Gmoafest

Im Anschluss an die großangelegte Kontrollaktion wurden die Beamten zum Edlinger "Gmoafest" beordert. Dort konnten nach Mitternacht zwei Jugendliche im Alter von jeweils 14 beziehungsweise 15 Jahren angetroffen werden. Beide waren so erheblich alkoholisiert, dass sie letztendlich in Gewahrsam genommen und an ihre Eltern übergeben werden mussten. 

Gegen 0.30 Uhr kam es im Festzelt zu einer Schlägerei. Zwei Zeltbesucher gerieten aus bislang ungeklärtem Grund aneinander. Ein Security-Angestellter wollte einen der Beteiligten aufhalten und wurde dabei selbst verletzt. Die Täter müssen sich in diesem Fall für eine Körperverletzung verantworten. 

Als zwei Polizeibeamten zur finalen Klärung des Sachverhaltes hinzukamen, wollte einer der Beteiligten seine Personalien nicht nennen. Es kam zu einer Widerstandshandlung, bei der ein Beamter schließlich leicht verletzt wurde. Der Delinquent muss hier wiederum mit einer Anzeige wegen Widerstandes und zusätzlich mit einer wegen falscher Namensangabe rechnen. 

Schlussendlich kamen die Wasserburger Polizisten zu einer weiteren Körperverletzung hinzu. Ein zuerst verbaler Streit zweier junger Männer eskalierte, wobei einer von ihnen verletzt wurde. Auch hier wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weitere Ermittlungen bezüglich des Tatherganges folgen.

Pressemeldung Polizei Wasserburg

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