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DK1-Deponie-Betrieb Odelsham darf nicht „durch die Hintertür“ kommen

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Von: Marina Birkhof

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Ortstermin am geplanten Deponiegelände Odelsham
Am geplanten Deponiegelände: Rosi Steinberger (MDL), Steffi König von den Grünen Wasserburg, Claudia Köhler (MDL), Max Finster vom Bund Naturschutz und Roger Diller von der Bürgerinitiative Wasserburger Land (von links). © mb

Babensham - Eine Parkplatz-Verlegung neben dem Gelände der geplanten DK1-Deponie Odelsham, die für ordentlich Wirbel sorgt: Beim Ortstermin mit den Landtagsabgeordneten Claudia Köhler und Rosi Steinberger wiegen die Zweifel schwer, ob die Transparenz beim Planfeststellungsverfahren der Bauschuttdeponie möglicherweise zu gering gehalten wird.

Der Rastplatz an der B304 nahe der Umgehungsstraße Wasserburg soll von Zosseder verlegt werden, um im Fall einer Genehmigung, eine Zu- und Abfahrt für das von der Betreiberfirma vorgesehene Deponiegelände auf dem Grund der Gemeinde Babensham zu errichten. Das Staatliche Bauamt hat die Genehmigung dafür bereits erteilt, begründet dies unter anderem mit der Verbesserung der Verkehrssituation beim Ein- und Abfahren der Bundesstraße sowie der Entschärfung einer Unfallhäufungsstelle. Die Gegner aber fürchten, dass damit Fakten für die Erlaubnis eines Deponiebetriebs geschaffen werden könnten.

DK1-Deponie: „Nicht hier in Odelsham“

Beim Ortstermin am 4. Dezember mit den beiden Landtagsabgeordneten, Rosi Steinberger, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz, und Claudia Köhler, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Rosenheim, wurde einmal mehr deutlich, dass es den Kritikern nicht um den grundsätzlich Bau einer Deponie gehe, sondern um den Standort zwischen Babensham und Wasserburg, der ihnen „völlig ungeeignet“ erscheint:

500 Meter Luftlinie zur Stadt Wasserburg sowie zum Innsalzach-Klinikum, die Steilkante vom Inn unmittelbar neben dem Gelände und der gesamte Untergrund der ehemaligen Kiesgrube „schwabbelig wie ein Pudding“ - nur einige Aspekte, die nicht erst seit den Erötertungsterminen im Jahr 2018 schwer wiegen. Der Tenor der Gegner: Kein direktes Nein zum Bau einer Deponie, aber nicht hier in Odelsham.

Waldstück an B304 entlang geplantem DK1-Deponiegelände
Das Waldstück entlang der B304 rechter Hand am geplanten DK1-Deponiegelände soll gerodet, der Rastplatz selbst verlegt werden. © gbf

Unverständnis über Sonderregelung des Rastplatzes obwohl Entscheidung zu DK1-Deponie noch aussteht

Dass nun ausgerechnet bevor die Regierung von Oberbayern überhaupt eine Entscheidung gefällt hat in punkto Genehmigung der DK1-Deponie Odelsham bereits ein Parkplatz seitens der privaten Eiselfinger Firma verlegt werden darf, sorgt für Kopfschütteln in den Reihen. Roger Diller, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Wasserburger Land“, scheut sich nicht, für die Verhinderung der geplante Deponie eifrig nachzuforschen und einen intensiven Schriftverkehr mit den Behörden zu führen. Daraus wird ersichtlich: Das staatliche Bauamt betone vehement, es handle sich bei der Parkplatz-Verlegung um keine bauliche Maßnahme von deren Seite. „Wieso wird der Firma Zosseder eine Vollmacht erteilt, die dieses Sonderrecht überhaupt möglich macht?“, fragt sich Diller. Hier fehle „jegliche Grundlage“.

Darüber hinaus sei im Zuge der Parkplatz-Verlegung die Rede von der Entschärfung eines Unfallhäufungspunkts. „In den vergangenen fünf Jahren ereigneten sich hier insgesamt acht Unfälle - doch kein einziger stand in Zusammenhang mit diesem Parkplatz“, weiß Diller, der aus den Originaldaten des Staatlichen Bauamts zitiert. Auch Köhler hat nachgehakt: Die Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, die Köhler auf ihre Anfrage bezüglich der Argumente der Verlegung des Rastplatzes erhalten und auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, stuft die Grünen-Politikerin aber als eher, wie sie selbst vor Ort sagt, „unzureichend“ ein.

Roger Diller, Vorsitzender der Bürgerinitiative Wasserburger Land, und Max Finster vom Bund Naturschutz
Roger Diller, Vorsitzender der Bürgerinitiative Wasserburger Land, und Max Finster vom Bund Naturschutz (links) kämpfen mit handfesten Argumenten gegen den Betrieb einer DK1-Deponie zwischen Babensham und Wasserburg. © mb

Gelände rund um die geplante Deponie „streng geschütztes FFH-Gebiet“

Max Finster, Vorsitzender der Ortsgruppe Wasserburg des Bund Naturschutzes, ist der Ansicht, das Staatliche Bauamt habe sich mit der Sondergenehmigung, die die Firma Zosseder für die Parkplatz-Verlegung und die damit einhergehende Rodung des Waldstücks entlang der B304 erhielt, verrannt: „Antragsberechtigt für eine Rodung wäre nur der Grundstückseigentümer, in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland, respektive das Staatliche Bauamt Rosenheim. Dass das einem privaten Müllunternehmen das Sonderrecht für die Verlegung samt Rodung erteilt, ist unglaublich. Da müssten die Behörden doch vorab schalten und ein Veto einlegen.“

Doch so werde laut Finster „einmal mehr ersichtlich, dass Zosseder die Bauschuttdeponie, die laut Vorgaben auch Asbest enthalten darf, mit allen Mitteln durchsetzen möchte, weil er ein riesiges Geschäft wittert. Es ist gut, dass es solche Firmen gibt, aber die naturschutzrechtlichen Belange dürfen keinesfalls außer Acht gelassen werden.“ Schließlich sei das gesamte Gelände rund um die geplante Deponie streng geschütztes FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat).

Darin beheimatet - rund um die geplante Bauschuttdeponie - sei auch die Zauneidechse, das Tier des Jahres 2020, wie Liane Liebhaber-Keser von der Bürgerinitiative weiß. Sie hat bei einem Spaziergang entlang des Deponiegeländes erst kürzlich ein solches Exemplar vor die Linse bekommen. „Die Echsen gibt es dann aber nicht mehr, sollte die Deponie kommen“, untermalt Liebhaber-Keser mit gesenktem Kopf.

„Da muss ich kein Fachmann sein, um zu erkennen, dass dieser Standort ungeeignet ist“, spannt Finster den Bogen zurück zu Odelsham: „Wasserburg ist eine wunderschöne mittelalterliche Stadt, die hat es nicht verdient, einen 30 Meter hohen Deponiehügel vor die Nase gebaut zu bekommen. Wenn dieser kommt, werden die Besucher künftig von einem Hochhaus aus Müll begrüßt. Und wenn die Deponie doch nicht genehmigt wird, so haben wir eine unnötig gerodete Waldfläche.“ Bereits damals habe man im Rahmen der Planungen entschieden, das Waldstück solle mitunter auch als Sichtschutz erhalten bleiben - nun müsse es aber doch weichen. „Versteh da noch einer den Zusammenhang“, ergänzt Diller kopfschüttelnd mit Blick auf das von besagten Bäumen umgebene gefrorene Gelände der geplanten Deponie.

Kritik Köhlers an den Behörden: „Erst genehmigen und im Nachhinein Gründe nennen ist fatal“

Rosi Steinberger spannt in ihrer Erklärung den Bogen zum Staat, nachdem sie den Ausführungen der ortsansässigen Deponiegegner interessiert folgte: „Ich finde, ein solches Projekt darf nicht in private Hände gelangen. Deponien müssten staatlich betrieben und auch überwacht werden. Wenn eine Firma wie Zosseder mit der Idee einer Deponie daher kommt und bereits einen geeigneten Standort vorschlägt, tut sich die Regierung schwer, abzulehnen. Dass es Deponien braucht steht außer Frage, wo man aber durchaus feilen kann, ist am Standort. Es dürfen keine Gefahrenzonen vorhanden sein, sonst wiegen die Zweifel freilich schwer.“

Einen Schritt weiter geht Landtagskollegin Köhler. Sie übt Kritik an den entscheidenden Behörden: „Erst genehmigen und im Nachhinein Gründe für eine Verlegung nennen und eine Vollmacht herbeizaubern - ein solches Vorgehen ist fatal. Das wirft die Frage auf, wieso sich das Bauamt so sehr einsetzt für die Pläne Zosseders - in dem akuten Fall die Parkplatz-Verlegung. So ein Projekt wie eine DK1-Deponie muss neutral behandelt und transparent ausgelegt werden. Sonst wird der Eindruck erweckt, das läuft alles unter der Hand und die Bürger verlieren das Vertrauen in die Politik.“

Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger und Claudia Köhler
Die Landtagsabgeordneten Rosi Steinberger (links) und Claudia Köhler am Gelände der geplanten Deponie Odelsham bei Babensham. © mb

Man könne doch keinem privaten Müllunternehmer vor einer offiziellen Genehmigung Sonderrechte einräumen und parallel Petitionen von Bürgern zum selben Verfahren monatelang unbeantwortet lassen. Die Deponie dürfe keinesfalls „durch die Hintertür“ kommen, schließt Köhler ihre Ausführungen und traf damit den Tenor der Deponie-Kritiker.

mb

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