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DK1-Deponie Odelsham: Debatte um Parkplatzverlegung an der B304 geht in die nächste Runde

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Von: Marina Birkhof

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Parkplatz an der B304 bei der Umgehungsbrücke von Wasserburg
Dieser Parkplatz an der B304 bei der Umgehungsbrücke von Wasserburg soll verlegt werden - unter anderem um die Verkehrssituation zu verbessern und im Falle einer Genehmigung eine Zufahrt zur DK1-Deponie Odelsham zu ermöglichen. © mb

Babensham - Wegen der viel diskutierten Parkplatzverlegung an der B304 seitens der Firma Zosseder nehmen Landtagsabgeordnete nun im Rahmen eines Ortstermins das Gelände der geplanten DK1-Deponie Odelsham ins Visier.

Das Genehmigungsverfahren zur DK1-Deponie in Odelsham bei Babensham zieht sich bereits seit Jahren und ruft regelmäßig Kritiker um die Bürgerinitiative Wasserburger Land auf den Plan. Nun möchten sich die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, Rosi Steinberger und Claudia Köhler, ein Bild von der aktuellen Lage vor Ort am Gelände der geplanten Deponie machen.

Parplatz-Disput wirft hohe Wellen - Brennende Fragen an die Staatsregierung

Anlass des Ortstermins am Freitag, 4. Dezember, ist in erster Linie der Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Parkplatzzufahrt in der Nähe der Wasserburger Umgehungsbrücke, die zugleich als Zuweg zur geplanten, aber noch nicht genehmigten DK-1 Deponie Odelsham zu sehen ist. Brennende Fragen liegen den Abgeordneten auf der Zunge, darunter welche Argumente für eine Änderung der Zu- und Abfahrt des Parkplatzes an der B304 sprächen, obwohl es laut Straßenbauamt Rosenheim von 2015 bis heute zu keinen Unfallhäufungen gekommen sei.

Zudem stellt sich die Frage, wie es sein könne, dass die private Firma Zosseder auf eigene Kosten den Rodungsantrag für die Zu- und Abfahrt des Parkplatzes beantragen könne. Bestehe diesbezüglich die Möglichkeit, nach den Bedingungen der Sondernutzungsvereinbarung mit dem Straßenbauamt Rosenheim, die erteilte Genehmigung bis zur vollständigen Abarbeitung des Planfeststellungsverfahrens zum Vorhaben Deponie zurückzuziehen oder auszusetzen?

Sondernutzungserlaubnis zur Anlegung einer Zufahrt mit Parkplatz-Verlegung

Köhler stellte diese Fragen der Staatsregierung und möchte darüber hinaus wissen: „Wie wie wird beurteilt, dass durch diese Genehmigung ein landschaftlich und ökologisch wertvolles Waldstück gerodet werden kann, obwohl ein negativer Bescheid zur DK1-Deponie Odelsham als Deponiegelände nicht ausgeschlossen werden kann?“

Das Plenum allerdings erwiderte, man erkenne im Bereich des Parkplatzes sehr wohl eine „Unfallhäufungsstrecke“ und teilte ferner mit: „Da sich aus straßenbaulicher Sicht mit der Verlegung des Parkplatzes mit dem Bau von Ein- und Ausfädelspuren eine Verbesserung der Verkehrssituation ergibt, hat das Staatliches Bauamt Rosenheim der Firma Zosseder im Januar 2019 eine Sondernutzungserlaubnis zur Anlegung einer Zufahrt mit Verlegung des Parkplatzes erteilt.“

Diese Sondernutzungserlaubnis sei allerdings „jederzeit widerrufbar“. Sollte das Vorhaben der Deponie im Planfeststellungsverfahren negativ beschieden werden, habe dies keine Auswirkungen auf die Verlegung des Parkplatzes. Es werde dann lediglich keine Zufahrt zu einer nicht genehmigten Deponie geben. Im Bescheid sei darüber hinaus geregelt, dass die Firma durch die zuständigen Behörden klären lassen müsse, ob das Waldstück an der Bundesstraße aus ökologischer und landschaftlicher Sicht überhaupt gerodet werden könne.

mb

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