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Waldstück an B304 soll weichen - Firma Zosseder: „Gibt nichts, was dagegen spricht"

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Von: Marina Birkhof

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Das Gelände der geplanten DK1-Deponie auf dem Gemeindegebiet von Babensham ist von Wald umgeben. Rechts im Bild ist die B304 zu sehen - entlang der Bundesstraße soll eine Rodung stattfinden, um eine Parkplatzverlegung in der Nähe des Deponie-Geländes zu ermöglichen. 
Das Gelände der geplanten DK1-Deponie auf dem Gemeindegebiet von Babensham ist von Wald umgeben. Rechts im Bild ist die B304 zu sehen - entlang der Bundesstraße soll eine Rodung stattfinden, um eine Parkplatzverlegung in der Nähe des Deponie-Geländes zu ermöglichen.  © gbf (Archivbild)

Babensham - Ein Antrag, der Wellen schlägt: Für eine Parkplatzverlegung plant die Firma Zosseder die Teil-Rodung eines Waldstücks entlang der B304 am Gelände der geplanten DK1-Deponie Odelsham. Nachdem der Gemeinde Babensham die Hände gebunden sind, sieht sie nun die Behörden in Zugzwang.

Erneut heiß debattiert war der Rodungsantrag der Eiselfinger Firma Zosseder in der Sitzung des Babenshamer Rats am 10. September. Die Gemeinde hatte um eine anwaltliche Einschätzung gebeten, um das weitere Vorgehen beraten zu können. Rechtsanwalt Michael Beisse jedoch nahm den Ratsmitgliedern rasch den Wind aus den Segeln.

Rodungsantrag Zosseders am Deponie-Gelände Odelsham: Gemeinde Babensham machtlos

In einem zweiseitigen Schreiben, das Bürgermeister Josef Huber am Donnerstagabend verlas, hieß es, im Bayerischen Waldgesetz sei „nicht vorgesehen“, die Gemeinde im Verfahren bei der Erteilung einer Rodungserlaubnis zu beteiligen. Er sehe „keinerlei Rechtsverletzung“, die die Gemeinde in eigener Betroffenheit erfolgreich rügen könne. Ohnehin ergebe sich laut Anwalt aus den Unterlagen nicht, dass die Rodung der Parkplatzfläche in Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für die Deponie stehe. „Die Gemeinde ist bei der Frage außen vor. Es wird es schwierig, hier tätig werden und etwas bewirken zu können“, folgerte Huber resigniert und deshalb schlug vor, nichts gegen den Rodungsantrag zu unternehmen.

Der Bürgermeister sprach sich dafür aus, das Schreiben des Rechtsanwalts sowie die mit harter Kritik an Zosseder verbundenen Anmerkungen von Roger Diller (Bürger für Babensham und Sprecher der Bürgerinitiative Wasserburger Land) der zuständigen Behörde, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zuzuleiten. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.

„Es ist schön zu vernehmen, dass die Rechtsvertretung der Gemeinde Babensham festgestellt hat, dass sie hier nichts unternehmen kann. Das war aber absehbar, wir haben uns vorab unsere Gedanken gemacht“, unterstreicht Florian Missmann von der Zosseder GmbH, nachdem ihn wasserburg24.de mit der jüngsten Beschlussfassung konfrontierte. „Die Herrschaften, die gegen uns arbeiten, werden das auch ohne die Gemeinde fortführen - für uns ändert sich mit dieser Entscheidung aus der Ratssitzung überhaupt nichts.“

Geplante Abholzung am Deponiegelände an der B304: Das steckt dahinter

Hintergrund, dass die Debatte um die geplante DK1-Deponie in Odelsham wieder aufflammt, ist die Zufahrtssituation zum Deponiegelände. Dafür soll ein Lkw-Parkplatz verlegt werden und Teile des Waldstücks an der B304 weichen. Zosseder stellte hierzu einen entsprechenden Rodungsantrag, der vor allem der Bürgerinitiative Wasserburger Land sauer aufstößt. In der Stadtratssitzung im Juli hatte sich auch Wasserburgs Bürgermeister Michael Kölbl kritisch geäußert.

Beim aktuellen Stand habe sich indes nichts geändert, das Ganze befinde sich im normalen behördlichen Genehmigungsverfahren, wie Missmann auf Nachfrage von wasserburg24.de erläutert. „Die einzelnen Fachbehörden prüfen den Antrag und von unserer Seite her gibt es keine Änderungen. Es gibt augenscheinlich nichts, was dagegen spricht. Wir machen das, was wir für erforderlich halten. Die Behörden prüfen und arbeiten das ab und wir warten auf eine Antwort", schließt Missmann und betont, er könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einschätzen, wie lange sich das Verfahren zum Rodungsantrag noch ziehen werde.

mb

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