Nach Trinkwasserverkeimung: Chlorung im Eiselfinger Trinkwassernetz beendet
Eiselfing – Bei einer routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung am 26. Juli wurden bei einer Probe aus dem Hochbehälter Grubholz der Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe Coliforme Bakterien nachgewiesen. Am 11. August konnte das Abkochgebot aufgehoben werden.
Update, 9. September - Chlorung endgültig abgeschlossen
Die Mitteilung im Wortlaut:
Das Trinkwasser des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe wird nicht mehr weiter gechlort. Die Desinfektion des Wassers ist nicht mehr notwendig, die Kontrollproben waren ohne Beanstandung.
Am 26. Juli waren bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung coliforme Bakterien festgestellt worden. Für die betroffenen Haushalte des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe wurde deshalb ein Abkochgebot ausgesprochen.
Dieses konnte am 11. August wieder aufgehoben werden, da die erforderliche Konzentration von mindestens 0,1 Milligramm Chlor pro Liter Wasser im betroffenen Leitungsnetz nachgewiesen worden ist. Die Chlorung wurde zur Sicherheit noch fortgesetzt und kann nun beendet werden.
Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim
Update, 29. August - Chlorung des Trinkwassers eingestellt
Die Mitteilung im Wortlaut:
Die Chlorung des Trinkwassernetzes im Gemeindegebiet Eiselfing ist am Montagvormittag (29. August) eingestellt worden, teilt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe mit.
Sie wurde nach einer am 26. Juli festgestellten Verkeimung des Hochbehälters in Grubholz mit coliformen Bakterien durch das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim angeordnet. Die vorgeschriebene Chlorkonzentration zwischen 0,1 und 0,3 Milligramm pro Liter konnte nun dauerhaft an allen der festgelegten Messstellen nachgewiesen werden. Sie entspricht im Übrigen auch vollumfänglich den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Im Laufe dieser Woche wird das Chlor durch den regulären Verbrauch schrittweise aus dem Leitungsnetz herausgespült, was sich dann bei Geruch und Geschmack positiv bemerkbar macht. „Im Anschluss daran erfolgt noch eine behördlich angeordnete Freigabe-Beprobung des Eiselfinger Leitungsnetzes“, so Verbandsvorsitzender Georg Reinthaler. Sollte diese ohne Feststellungen sein, könne die zunächst weiter bestehende Chlorungsanordnung für das Trinkwasser final aufgehoben werden.
Pressemitteilung Gemeinde Eiselfing
Update, 15.21 Uhr - Abkochverfügung aufgehoben
Die Mitteilung im Wortlaut:
Das Abkochgebot für die betroffenen Haushalte des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schonstett Gruppe ist vom Landratsamt aufgehoben worden. Die erforderliche Konzentration von mindestens 0,1 Milligramm Chlor pro Liter Wasser im betroffenen Leitungsnetz konnte nachgewiesen werden. Die Chlorung wird zur Sicherheit noch einige Tage fortgesetzt.
Neben der Gemeinde Eiselfing mit allen Ortsteilen waren von dem Abkochgebot auch die Anwohner der Ortsteile Schönberg, Oberthalham und Stettberg in der Gemeinde Babensham sowie die Anwesen Weikertsham 10a und 14 im Bereich des Stadtgebietes von Wasserburg betroffen.
Das Abkochgebot war am 26. Juli erlassen worden, nachdem bei einer routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung bei einer Probe aus dem Hochbehälter Grubholz Coliforme Bakterien festgestellt wurden.
Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim
Update, 11. August, 5.46 Uhr - Wie lange müssen die Eiselfinger noch ihr Wasser abkochen?
Die Mitteilung im Wortlaut:
Obwohl in den letzten Trinkwasseruntersuchungen keine coliformen Bakterien mehr nachgewiesen werden konnten, muss vor der Aufhebung der Abkochverfügung im kompletten Trinkwassernetz der Gemeinde Eiselfing auf Anordnung des Staatlichen Gesundheitsamts Rosenheim ein Chlorgehalt von 0,1 bis 0,3 Milligramm pro Liter nachgewiesen werden.
Bislang konnte noch nicht an allen Messpunkten im Netz der vorgegebene Chlorgehalt erreicht werden, teilt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe mit. „Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit ist es aktuell leider nicht möglich, das Leitungsnetz in dem Umfang zu spülen, wie wir es ursprünglich geplant hatten“, so Verbandsvorsitzender Georg Reinthaler.
Der Zweckverband hofft nun, die Vorgaben zur Aufhebung der Abkochverfügung im Laufe der nächsten Woche zu erfüllen. Die Bevölkerung wird dann umgehend informiert.
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe
Update, 29. Juli, 15.05 Uhr - Trinkwasserverkeimung in Eiselfing: Jüngste Untersuchungen ohne Befund
Die Pressemeldung im Wortlaut:
Die jüngsten Trinkwasseruntersuchungen im Eiselfinger Netz waren ohne Befund. Weiterhin wird aber eine behördlich angeordnete Chlorung durchgeführt, teilt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe mit. Auch die Abkochverfügung bleibt bis auf Weiteres noch bestehen.
Unmittelbar nach der Feststellung coliformer Bakterien im Hochbehälter Grubholz hatte der Zweckverband in dieser Woche zusätzliche mikrobiologische Beprobungen im Versorgungsgebiet der Gemeinde Eiselfing veranlasst. „Bei diesen konnte nun erfreulicherweise keine Belastung mehr festgestellt werden“, so Verbandsvorsitzender Georg Reinthaler.
Auf Anordnung des Staatlichen Gesundheitsamts Rosenheim müsse die am Mittwoch, 27. Juli 2022, begonnene Chlorung jedoch fortgesetzt werden. Und zwar so lange, bis die vorgeschriebene Konzentration im gesamten Eiselfinger Netz nachgewiesen werden könne.
Bezüglich der Dauer dieser Maßnahme ist aktuell mit ein bis zwei Wochen zu rechnen. Sobald die Chlorung des Trinkwassers beendet wird und kein Abkochen mehr erforderlich ist, erfolgt umgehend eine erneute Information der Bevölkerung.
Pressemeldung Gemeinde Eiselfing
Update, 27. Juli, 16.04 Uhr - Aktuelle Informationen zur Trinkwasserverkeimung
Die Pressemeldung im Wortlaut:
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe informiert über die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der aktuellen Trinkwasserverkeimung im Gemeindegebiet Eiselfing. Die erlassene Abkochverfügung ist weiterhin gültig.
.Zur möglichen Ursache der bei einer Routine-Beprobung im Hochbehälter Grubholz festgestellten Verunreinigung durch coliforme Bakterien können derzeit keine belastbaren Angaben gemacht werden.
„Aus unseren Daten lässt sich für die Morgenstunden der vergangenen Tage eine auffällige Erhöhung der Wasserentnahme aus dem Netz im Gemeindegebiet Eiselfing feststellen“, erklärt Verbandsvorsitzender Georg Reinthaler. Man bitte die Bevölkerung daher, ungewöhnliche Entnahmen etwa an Hydranten umgehend beim Zweckverband zu melden.
Noch gestern Nachmittag sind unverzüglich mehrere Wasserproben im Zweckverbandsnetz entnommen worden, deren Auswertung in einem Fachlabor läuft.
Am heutigen Mittwoch startet die vom Staatlichen Gesundheitsamt Rosenheim angeordnete Chlorung. Diese ist so lange erforderlich, bis die vorgeschriebene Konzentration (0,1 bis 0,3 mg pro Liter) im gesamten Eiselfinger Netz nachgewiesen werden kann und wird einige Tage in Anspruch nehmen. Alle weiteren Schritte finden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt statt.
Die mit dem Netz des Zweckverbands verbundenen Hausanschlüsse in den Gemeinden Amerang, Halfing und Schonstett werden über andere Hochbehälter versorgt.
Pressemeldung Gemeinde Eiselfing
Erstmeldung, 26. Juli, 16.36 Uhr
Die Mitteilung im Wortlaut:
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Rosenheim muss daher ab sofort vorsorglich das Trinkwasser in der Gemeinde Eiselfing mit allen Ortsteilen abgekocht werden.
Zusätzlich wird morgen (27. Juli) mit einer Desinfektion des Leitungsnetzes mittels Chlor begonnen. Sobald ausreichend Chlor im Versorgungsnetz vorhanden ist, werden die Abnehmer über die Beendigung des Abkochgebotes informiert.
Da bis dahin eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, wurde am Dienstag (26. Juli) der Unternehmerin durch das Staatliche Gesundheitsamt mündlich angeordnet, dass das Wasser bis auf Weiteres nur im abgekochten Zustand zu Trinkwasserzwecken verwendet werden darf.
Das muss jetzt beachtet werden
Das Wasser sollte für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden (~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa 10 Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte und kranke Personen
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, es sei denn es wird eine Geschirrspülmaschine verwendet
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege - für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim