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Jugendschutz bei Events: Oft haben Vereine nichts zu lachen

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Von: Regina Mittermair

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Die Kommunale Jugendarbeit des Kreisjugendamtes Rosenheim steht Vereinen in Bezug auf Jugendschutz und Prävention immer gerne zur Seite. © Mittermair

Griesstätt - Vereinsfeste, Jubiläumsevents, Discopartys. Es gibt viele Gründe, warum Vereine in der Region Veranstaltungen organisieren. Der positive Nebeneffekt: Geld wird in die Vereinskasse gespült. In Konflikt geraten Vereinsverantwortliche jedoch oft mit dem Jugendschutz.

Damit die Vereine gut gerüstet wären für die nächsten Festivitäten haben es sich die Jugendbeamten der Polizei Rosenheim und Wasserburg und der zuständige Sozialpädagoge Jörg Giesler von der Kommunalen Jugendarbeit des Kreisjugendamtes Rosenheim zur Aufgabe gemacht, die Verantwortlichen der Vereine aus der Umgebung zu informieren und eine Art Leitfaden mit auf den Weg zu geben, damit der Jugendschutz nicht zu kurz und der Verein nicht unnötig in Negativschlagzeilen kommt.

Interesse an den Informationen zeigten neben Vereinsvertreter aus dem Altlandkreis auch die beiden Bürgermeister aus Griesstätt und Eiselfing, Stefan Pauker und Georg Reinthaler.

„Junge Menschen unter 18 Jahren sollen auch weiterhin an der Veranstaltungsgemeinschaft teilnehmen, sie gehören zum Dorfleben dazu und wir möchten auch, dass das so bleibt“, stellt Jörg Giesler klar.

Der Sozialpädagoge der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Rosenheim betont jedoch, dass die Auflagen des Jugendschutzes und die Empfehlungen, diese konsequent einzuhalten, nichts mit Ärgern zu tun haben, sondern ein gut gemeinter Rat seien. „Es soll für die Vereine einfach eine gute Veranstaltung werden, ohne böse Überraschungen“, so Giesler.

Auf Einladung des ersten Vorsitzenden des DJK SV Griesstätt e.V., Jürgen Gartner und der Jugendleiterin des Vereins, schaute auch die seit Ende 2015 für Wasserburg als Jugendbeamtin zuständige Alexandra Eicher vorbei.

Nicht nur in Bezug auf den Einlass von jungen Menschen bis 18 Jahren gingen Jörg Giesler und der Jugendbeamte aus Rosenheim ein, dennoch war es Giesler wichtig, zu betonen, dass es seit einigen Jahren nicht mehr erlaubt sei, die Ausweise einzusammeln, um die Jugendlichen dann dazu zu bewegen, zu passender Zeit den Ausgang aufzusuchen. Armbänder würden die Altersunterschiede am besten verdeutlichen, so Giesler.

Auch die Helfer an der Bar hätten ein Leichtes, um zu erkennen, welcher Gast alkoholische Getränke bekommen dürfe und wer nicht. „Mindestens ein alkoholfreies Getränk sollte günstiger sein als die alkoholischen Drinks“, rät das Kreisjugendamt.

Auflagen macht die Gemeinde

Die Polizei sowie die Kommunale Jugendarbeit können Empfehlungen aussprechen und den Veranstaltern vorab mit Ratschlägen zur Seite stehen. Die Auflagen und die endgültige Genehmigung würden die Gemeinden selbst machen. „Uns geht es um die Prävention, damit Ihr Vereinsevent gut verläuft“, so Giesler. Jugendschutz bei Vereinsveranstaltungen sei wichtiger denn je, weil Busgelder oft empfindlich den Geldbeutel leeren, so der Jugendbeamte der Polizei Rosenheim.

Die Veranstalter sollten lieber einmal mehr an der Bar den Ausweis zeigen lassen, bevor es zu einer Alkoholausgabe an unter-18-Jährige kommen würde. Immer wieder sei es auch in der Region zu Partys gekommen, bei denen viele Dinge rund um den Jugendschutz schief gelaufen seien, so der Jugendbeamte. Auch bei den Helfern an der Bar sei gut auszuwählen. „Wer Alkohol ausschenkt sollte ebenfalls über 18 sein, unter 18-Jährige sollten sich dann um die Pfandrückgabe oder das Spülen kümmern, eine Abgrenzung zu den alkoholischen Getränken ist vom Jugendschutz her unbedingt zu raten“, so die beiden Referenten. Schwierig aber wichtig sei es, die Jugendlichen bei Veranstaltungen selbst zu überprüfen, weshalb sich viele Vereine auch auf professionelle Sicherheitsdienste verlassen könnten, die sich um den Einlass und die Kontrolle kümmern würden. Jörg Giesler betonte, man könne oftmals zwar nichts dagegen machen, dass die Partybesucher am Parkplatz noch mit mitgebrachtem Alkohol vorglühen, doch eine„One-Way“-Regelung, dass die Besucher nicht ständig vom Partygelände zwischendurch zum Alkohol trinken ins Auto gehen, könnte sich positiv auf den Jugendschutz auswirken. „Geben Sie auch nicht ein ganzes Tablett voller alkoholischer Getränke, zum Beispiel Schnaps, an der Bar aus, denn Sie wissen nicht, wer alles einen Drink bekommt, das haben Sie dann gar nicht mehr in der Hand“, rät Giesler. I

m Ernstfall könnte bei Veranstaltungen die Polizei gerufen werden, auch vom Veranstalter. „Allerdings sind wir kein Taxi für betrunkene Partygäste“, schmunzelt der Jugendbeamte aus Rosenheim.

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