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Verkehrsunfall am Mittwochnachmittag - Wasserburger (82) und Griesstätterin (75) in Klinik

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Von: Tim Niemeyer

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Trümmerfeld nach Unfall bei Griesstätt
Trümmerfeld nach Unfall bei Griesstätt © gbf

Griesstätt - Am Mittwochnachmittag (26. Oktober) kam es bei Griesstätt zu einem Unfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen.

Update, 19.17 Uhr - Polizei mit weiteren Details

Am Mittwochnachmittag ereignete sich auf der Staatsstraße 2359 Höhe Klosterfeld bei Griesstätt ein Verkehrsunfall. Eine 75-jährige Griesstätterin fuhr mit ihrem Opel von Klosterfeld nach rechts auf die Staatsstraße in Richtung Wasserburg.

Zum Unfallzeitpunkt fuhr ein 82-jähriger Wasserburger mit seinem VW aus Richtung Wasserburg kommend in Richtung Rosenheim. Er überholte ein anderes Fahrzeug.

Die Griesstätterin übersah den Überholenden, woraufhin es zum Zusammenstoß kam. Beide Unfallbeteiligte wurden leicht verletzt zur weiteren Abklärung in ein Krankenhaus verbracht. An beiden Pkw entstand Totalschaden. Der Gesamtwert wird auf circa 30.000€ geschätzt.

Zur Absicherung und Verkehrslenkung waren die Freiwilligen Feuerwehren Griesstätt und Freiham im Einsatz.

Pressemeldung Polizei Wasserburg

Erstmeldung, 18.06 Uhr

Gegen 15 Uhr am Mittwochnachmittag (26. Oktober) hat es bei Griesstätt gekracht. Laut ersten Angaben von vor Ort stießen zwei Fahrzeuge nahezu frontal zusammen. Der Unfall ereignete sich auf der St2359 zwischen Griesstätt und Wasserburg, ungefähr auf Höhe des dortigen Gewerbegebiets.

Die Straße musste für den Zeitraum der Unfallaufnahme zeitweise für den Verkehr gesperrt werden. Die Feuerwehren aus Griesstätt und Freiham waren vor Ort, ebenso wie die Polizei und der Rettungsdienst. Die beiden Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Über den Unfallhergang und den Zustand der beteiligten Personen ist derzeit noch nichts weiteres bekannt. Die Polizei konnte auf Anfrage von wasserburg24.de derzeit noch keine weiteren Details nennen, die die Unfallerfassung noch in Gange ist. Ein in Kürze folgender Pressebericht soll allerdings weitere Klarheit schaffen.

nt

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