Chef des Landesfeuerwehrverbands Bayern
Zwangs-Verpflichtung zur Feuerwehr? Was in Schonstett alles passieren könnte
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Nach dem angekündigten Kollektiv-Rücktritt bei der Feuerwehr Schonstett gibt es heftige Diskussionen. Johann Eitzenberger, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbands Bayern, gibt Antworten auf drängende Fragen.
Schonstett - Was passiert, wenn die Freiwillige Feuerwehr wie in Schonstett ihren Dienst quittiert? Kommt dann die Pflichtfeuerwehr? Wir haben mit Johann Eitzenberger gesprochen.
Können Bürger tatsächlich zum Feuerwehrdienst zwangsverpflichtet werden?
Johann Eitzenberger: Ja, das ist so im Bayerischen Feuerwehrgesetz geregelt. Voraussetzung ist, dass eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht.
Könnte nicht die Feuerwehr der Nachbargemeinde einspringen?
Eitzenberger: Nein, grundsätzlich muss jede Gemeinde eine eigene Feuerwehr stellen. Hintergrund ist die vorgeschriebene Hilfsfrist von zehn Minuten. Innerhalb dieser Zeit müssen die Retter am Einsatzort sein und zwar egal, ob dieser am Ortsrand oder in der Ortsmitte liegt. Diese Frist einzuhalten, wäre für eine ortsfremde Feuerwehr kaum möglich.
Wer kann denn zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden?
Eitzenberger: Männer und Frauen zwischen dem 18 und 60. Lebensjahr, die gesund sind. Bestimmte Berufsgruppen wie etwa Polizisten sind ausgeschlossen. Aber das alles ist in Bayern bisher graue Theorie. Zum Glück gab es bisher im Freistaat noch keine Pflichtfeuerwehr – und das ist auch gut so. Eine Pflichtfeuerwehr kann immer nur die ultima ratio sein.