Mögliche Zufahrt zur geplanten DK1-Deponie: Ärger über Rodungsantrag für Waldstreifen am Deponiegelände

Wasserburg - Der Bund Naturschutz Wasserburg und die Bürgerinitiative Wasserburger Land nehmen Stellung zur möglichen Zufahrt zur geplanten DK-1 Deponie, die die Rodung eines Waldstreifens bedeuten würde.
Die Meldung im Wortlaut
Zur Zeit liegen die Planfeststellungsunterlagen zur Genehmigung einer DK 1 Deponie am Innhochufer zwischen Wasserburg und Babensham bei der Regierung von Oberbayern zur Entscheidung. Die Anhörung aller Träger öffentlicher und privater Belange ist abgeschlossen.
Sowohl die Gemeinde Babensham, als auch die Stadt Wasserburg sind sich einig diese problematische Deponie ihren Bürgern ersparen zu wollen. Für das ehemalige Kiesabbaugelände ist die Wiederverfüllung abgeschlossen. Die im rechtsverbindlichen Kiesabbau- und Rekultivierungsbescheid des Landratsamtes festgesetzte Wiederaufforstung wurde durch die beantragte DK 1 Deponie, zunächst bis zur Entscheidung über das Planfeststellungsverfahren, aufgeschoben.
Wir alle hoffen auf einen negativen Planfeststellungsbeschluss, damit dieser gewaltige neue Eingriff in Natur und Landschaft endlich vom Tisch ist. Gerade auch deshalb, weil in Oberbayern keine Entsorgungslücke für DK 1 Abfälle besteht. Jetzt zu diesem Zeitpunkt über mögliche Zufahrten zur DK 1 Deponie öffentlich in politischen Gremien zu diskutieren oder gar Empfehlungen auszusprechen, wie jüngst im Gemeinderat Babensham passiert, ist gefährlich und alles andere als entscheidungsdienlich in einem laufenden Verfahren.
Rodungsantrag über Waldstreifen neben geplanter Deponie
Mit dem aktuellen Rodungsantrag des Vorhabensträgers soll auch noch der letzte Waldstreifen beseitigt werden. Der ca. 10 m breite Waldstreifen ist wunderschön, denn er ist sehr reich an Laubbäumen. Vor allem aber bietet er den einzig noch vorhandenen Sichtschutz auf die brachliegende, öde und immer noch nicht aufgeforstete „Kiesgrubenfläche“. Wahrlich kein schöner Anblick an der Stadtgrenze von Wasserburg, ganz zu schweigen falls die 30 m hohe Deponie wirklich käme.
Dieser Sichtschutzstreifen darf nicht fallen! Hier bauen wir auch ganz fest auf die Unterstützung durch unseren Landrat. Das Landratsamt darf hierfür kein Einvernehmen erteilen. Die Argumente wie „Entschärfung einer gefährlichen Verkehrssituation“, oder „ein dringender Bedarf an Parkplätzen“ sind Scheinargumente und dienen allein dem Privatwohl des Vorhabensträgers, der damit einen weiteren Stolperstein für seine DK 1 Deponie, nämlich eine geeignete Zufahrt vorweisen zu können, aus dem Weg räumen möchte.
Wir bitten alle beteiligten Behörden und politischen Mandatsträger um Zurückhaltung während des laufenden Planfeststellungsverfahrens. Vorschnelle Diskussionen und Abstimmungen, oder gar Genehmigungen für Nebenanträge, belasten nur die objektive Abwägung der Regierung von Oberbayern für dieses folgenschwere Projekt.
Wir sind überzeugt, dass die Errichtung einer DK 1 Deponie nicht genehmigt werden kann und darf, denn sie dient nicht dem Wohle unserer Bürger. Und dafür werden wir weiter friedlich, aber mit allen rechtsstaatlichen Mitteln kämpfen.
Max Finster, 1. Vorsitzender Bund Naturschutz Wasserburg und Roger Diller, 1. Vorsitzender Bürgerinitiative Wasserburger Land
Pressemitteilung Bund Naturschutz Wasserburg und Bürgerinitiative Wasserburger Land