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850.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für Instandsetzung der Stadtmauer in Wasserburg am Inn

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850.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für Instandsetzung der Stadtmauer in Wasserburg am Inn
(v.l.n.r.) Kunstminister Markus Blume, Zweiter Bürgermeister der Stadt Wasserburg, Werner Gartner und MdL Klaus Stöttner. © Philipp Spörlein/StMWK

Wasserburg - Die Instandsetzung der mittelalterlichen Stadtmauer wird unterstützt.

Die Meldung im Wortlaut

Die Instandsetzung der mittelalterlichen Stadtmauer in Wasserburg am Inn wird mit 850.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Markus Blume bekannt. „Die ursprünglich im Hochmittelalter errichtete Wasserburger Stadtmauer ist ein bauhistorischer Schatz. Von Epoche zu Epoche erweitert und den Bedürfnissen der Stadtbewohner sowie der Entwicklung der Bautechnik angepasst, ist sie auch ein beeindruckendes Zeugnis des baulichen und zivilisatorischen Fortschritts. Ich freue mich, dass wir die Instandsetzung mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, betonte Kunstminister Markus Blume bei der Übergabe des Förderbescheids.

Die ursprüngliche Errichtung der historischen Stadtmauer wird auf die erste Hälfte des 13. Jahrhundert datiert. Aus dieser Zeit sind nicht nur die bauzeitlichen Teile erhalten haben, die bis in etwa drei Meter Höhe oberirdisch sichtbar sind. Ebenso viel mittelalterliches Mauerwerk ist noch heute in der Erde verborgen. Die Stadtmauer stellt einen der wesentlichen Grundbausteine des herausragenden Altstadtensembles dar und bildet das ringförmige Wachstum der historischen Stadt anschaulich ab. Kaum ein anderes Bauwerk kann in Wasserburg so unmittelbar in seiner hochmittelalterlichen Substanz wahrgenommen werden.

Die Förderung der Maßnahme dient insbesondere der Beseitigung von Witterungsschäden. Eigentümerin des Baudenkmals ist die Stadt Wasserburg. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.

Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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