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Zusätzliche Leistungen für größeren Personenkreis

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Wasserburg - Der Wasserburger Familienpass bietet Vergünstigungen für Bildungs- und Erziehungsangebote und für eine Vielzahl von Freizeitangeboten.

Der Stadtrat hat in der letzten Sitzung den berechtigten Personenkreis erweitert und zusätzliche Leistungen beschlossen. Seit diesem Jahr können auch Schwerbehinderte über 18 Jahre als Einzelpersonen den Familienpass beantragen, sofern ihr Einkommen die Einkommensgrenzen für ein Elternteil mit einem Kind nicht übersteigt. Auch für Asylbewerber gibt es Vereinfachungen während des laufenden Asylverfahrens.

Folgende Leistungen können ab 2018 zusätzlich in Anspruch genommen werden:

Bei Zuschüssen zu Mitgliedsbeiträgen gemeinnütziger Vereine auf maximal zwei Vereine entfällt künftig die Beschränkung der Zuschüsse.

Sie kennen den Wasserburger Familienpass noch nicht?

Informieren Sie sich über Angebote und Voraussetzungen im Rathaus bei Frau Scheitzeneder (Zimmer 14, Telefon 08071 105-14) oder im Internet auf wasserburg.de.

Pressemitteilung der Stadt Wasserburg

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