Angeklagte ist psychisch krank
Frau in Rosenheim von Balkon vier Meter in die Tiefe gestoßen? 41-Jährige freigesprochen
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Weil sie in vier Fällen andere Menschen beleidigt, bedroht und auch randaliert haben soll, musste sich jetzt eine 41-jährige Frau aus Rosenheim vor dem Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Alexandra Gruber verantworten. Die Anklage lautete unter anderem auf gefährliche Körperverletzung.
Rosenheim – Die Angeklagte bestritt vor Gericht alle Vorwürfe. Zum einen seien ihr die Anzeigenerstatter völlig unbekannt, in anderen Fällen könne sie sich an derlei Vorfälle überhaupt nicht erinnern.
Im Falle des Hauptvorwurfes – die Frau soll an der Königsseestraße in Rosenheim eine andere Frau über eine Balkonbrüstung fast vier Meter in die Tiefe gestoßen haben – stellte sich alsbald heraus, dass die angeblichen Zeugen allesamt alkoholisiert waren und deren Beschuldigungen bei der Polizei, die sie in polnischer und bulgarischer Sprache geäußert hatten, ohne einen Dolmetscher aufgenommen worden waren. Der Sachverhalt reduzierte sich schließlich auf eine verbale Auseinandersetzung und ein mögliches gegenseitiges Geschubse.
Dass sie in einer Gefängniszelle eine Matratze zerstört, mehrere Personen, unter anderem auch einen Justizbeamten des Rosenheimer Amtsgerichtes, beleidigt hatte, wusste sie nach eigenen Angaben nicht mehr oder bestritt das heftig.
Paranoide Schizophrenie
Aufklärung über die möglichen Hintergründe schuf schließlich der Gutachter Dr. Anatoli Abramovic, Facharzt für Psychiatrie in der psychiatrischen Klinik Würzburg, wo die Angeklagte untergebracht und begutachtet worden war. In dessen Gutachten wurde deutlich, dass die Angeklagte unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Die Erkrankung sei zwar von leichterer Ausprägung, produziere jedoch immer wieder eine aggressive Grundstimmung.
Die sichtbare Ablehnung des eigenen Krankheitsbildes sei ein typisches Zeichen dafür. Eine darüber hinausgehende Gefährdung sei aus ärztlicher Sicht nicht zu erkennen. Deshalb sei auch eine Unterbringung nicht von Nöten. Allerdings sei dringend anzuraten, der Angeklagte eine Betreuung zukommen zu lassen. Inzwischen lebt sie wieder in einer Obdachlosenunterkunft und erklärte auf Nachfrage, einer Betreuung zustimmen zu wollen.
Verdacht der gefährlichen Körperverletzung nicht erhärtet
Die Staatsanwältin betonte, dass sich der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht erhärtet habe und die Angeklagte freizusprechen sei. Dem schlossen sich die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, und schließlich auch das Gericht anhand des Urteils an.